17.11.2021 | Das amtierende Bundeskabinett hat vor kurzem einer Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze zum 1. Januar 2022 zugestimmt. Die Sätze für Alleinstehende, Jugendliche und Ehepartner*innen steigen um „sagenhafte“ drei Euro, also um 0,7 Prozent, für Kinder unter 14 Jahren sogar nur um zwei Euro. Das Bundessozialministerium rechtfertigt diese Mini-Erhöhung als rechnerisch richtig, das Gesetz lasse (vorgeblich) nichts anderes zu.