IG Metall Wolfsburg
11.11.2021 | Die IG Metall empfiehlt allen Beschäftigten, sich impfen zu lassen. Das bedeutet nicht, dass Beschäftigte verpflichtet sind, ihre Gesundheitsdaten offenzulegen. Wir lehnen eine Auskunftspflicht ab. Mit der aktualisierten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) kann faktisch ein Zusammenhang zwischen Impfstatus von Beschäftigten und betrieblichen Schutzmaßnahmen hergestellt werden.
Das komplette Positionspapier findet sich unten unter Dateien zum Download.
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