Bezirkskonferenz kritisiert Freihandelsabkommen (TTIP)

IG Metall: "Wer Arbeitnehmerrechte, Sozial- und Umweltstandards verschlechtert, wird den erbitterten Widerstand der IG Metall hervorrufen"

20.06.2014 | Hannover - Rund 180 Betriebsräte und Vertrauensleute haben im Rahmen der diesjährigen IG Metall-Bezirkskonferenz das zwischen der EU und den USA geplante Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) kritisiert.

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Was ist an TTIP so gefährlich? Warum wehren sich Bürgerinnen und Bürger beiderseits des Atlantiks gegen dieses Abkommen? Ein Erklärfilm von attac fasst wesentliche Punkte bündig und unterhaltsam zusammen.

IG Metall-Bezirkskonferenz in Hannover. Foto: Heiko Stumpe

Hartmut Meine, IG Metall-Bezirksleiter für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, betonte, dass die IG Metall vor allem das ausgesprochen intransparente Verfahren kritisiere und grundsätzlich nichts gegen die Aufhebung von Zöllen und einheitlichen Produktstandards einzuwenden habe. "Wenn Zölle wegfallen, Außenspiegel oder Blinker eines Autos in beiden Wirtschaftsräumen identisch sind, werden wir uns sicherlich nicht dagegen aussprechen. Anders sieht es aber aus, wenn das Abkommen dazu dienen sollte, die guten tariflichen Standards und Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten zu umgehen. Wenn Arbeitnehmerrechte, Sozial- und Umweltstandards verschlechtert werden, wird ein Abkommen zum Freihandel den erbitterten Widerstand der IG Metall zur Folge haben", so Meine.

Die IG Metall-Bezirkskonferenz formulierte klare Bedingungen für ein mögliches Freihandelsabkommen zwischen EU und USA: Als Grundvoraussetzung für weitere Verhandlungen, benannten die Delegierten die Ratifizierung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) durch die USA sowie ein transparentes Verfahren. "Verhandlungen in Hinterzimmern lehnt die IG Metall ab. Nationale Parlamente und gesellschaftliche Kräfte sind einzubeziehen, wenn es um ein derart weitreichendes Abkommen geht, das die Gesellschaften in der EU und den USA betreffen wird", erklärte Meine.

Zudem bedürfe es verbindlicher und durchsetzbarer Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten, von Sozial- und Umweltstandards sowie Standards zum Schutz der Verbraucher. Dazu gehöre vor allem auch die Vergabe öffentlicher Aufträge nach tariflichen und sozialen Kriterien, wie sie in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gesetzlich geregelt sind.

Meine betonte, dass die IG Metall erwarte, dass die derzeit gestoppten Verhandlungen über Schiedsgerichte nicht wieder aufgenommen werden: "Eine Parallel-Gerichtsbarkeit, wie private Schiedsgerichte, lehnen wir ab. Beide Wirtschaftsräume verfügen schließlich über ordentliche Gerichte."