VW-Tarif

VW-Beschäftigte müssen Option auf freie Tage bis Ende August ziehen

Wichtiger Hinweis für VW-Beschäftigte in Sachen Tarifliche Zusatzvergütung (T-ZUV): Wer im kommenden Jahr zusätzliche freie Tage statt Geld haben möchte, muss das bis spätestens Ende August in die Wege geleitet haben. Stichtag ist der 31. August 2023, ein Donnerstag. Nach dem Werksurlaub, der Anfang August endet, bleibt also nicht mehr viel Zeit für die Anmeldung.

Zur Erinnerung: Ende August fließt die T-ZUV als 27,5 Prozent eines durchschnittlichen Monats-Entgelts. Früher konnten nur besonders belastete Beschäftigten-Gruppen (Schichtarbeit, Kindererziehung, Pflege) dieses Geld in sechs zusätzliche freie Tage umwandeln. Alle übrigen Kolleginnen und Kollegen hatten zuletzt lediglich einen Anspruch auf die Hälfte, also auf 13,75 Prozent Geld plus drei freie Tage.

Das hat sich nun grundlegend geändert. Denn mit dem jüngsten Tarifabschluss aus November 2022 steht fest: Künftig dürfen alle Beschäftigten, die das wollen, ohne Zugangsvoraussetzungen ihre T-ZUV umwandeln – und zwar auf Wunsch auch komplett in die sechs Tage. Es gibt damit fortan drei Optionen für alle:

  • Entweder nichts tun und so komplett das Geld (27,5 Prozent) erhalten, aber dann eben auch null zusätzliche freie Tage.
  • Oder das Beste aus beiden Welten wählen: nämlich 13,75 Prozent Geld plus drei freie Tage.
  • Oder aber sich für die komplette Umwandlung des Geldes in sechs freie Tage entscheiden.

Andere Mischformen (also 1,2,4 oder 5 Tage) sind nicht möglich.