Geplante Änderung Niedersächsisches Polizeigesetz

IG Metall kritisiert Novellierung des Niedersächsischen Polizeigesetzes

22.08.2018 | Hannover – Die IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt kritisiert die geplante Änderung des Niedersächsischen Polizeigesetzes (NPolG) und fordert die Landesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf zurückzunehmen und auf Grundlage zahlreicher Bedenken grundlegend zu überarbeiten.

Thorsten Gröger, Bezirksleiter IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

„Die IG Metall hat Verständnis dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Sicherheitsbehörden den größtmöglichen Schutz erwarten, gerade vor dem Hintergrund terroristischer Anschläge in Deutschland und Europa“, erläutert Bezirksleiter Thorsten Gröger. „Dieses berechtigte Schutzbedürfnis darf aber nicht dazu führen, dass rechtsstaatliche Standards aufgeweicht werden.“

Auf Kritik stoßen vor allem die unklare Definition von sogenannten „Gefährdern“ und die geplante Ausweitung polizeilicher Befugnisse auf dieser unklaren Basis. Darunter fallen unter anderem die Überwachung und Auswertung persönlicher Kommunikation, die Verschärfung von Meldeauflagen und die weitgehende Aufhebung der Begrenzung des Polizeigewahrsams auf Grundlage eines Verdachts. Für Bürgerinnen und Bürger ist nicht vorhersehbar, welches Verhalten diese Anforderungen erfüllt und damit präventiv-polizeiliche Maßnahmen gegen sie ermöglicht, ob zum Beispiel die Organisation eines Streiks dazugehören könnte.

(Presseinformation des IG Metall Bezirks Niedersachsen und Sachsen-Anhalt)