Das ändert sich 2016 für Arbeitnehmer

30.12.2015 | Frankfurt - 2016 steht vor der Tür und mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche neue Regeln in Kraft. Viele davon betreffen Arbeitnehmer – manche bringen bares Geld, andere sind weniger vorteilhaft. Wir fassen die wichtigsten Änderungen für 2016 zusammen.

Quelle: I-vista / pixelio.de

Entlastung für Steuerzahler
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer steigt 2016 um 180 Euro auf 8.652 Euro. Zudem verschieben sich die Eckwerte des Einkommensteuertarifs pauschal um 1,48 Prozent, um dem Kaufkraftverlust durch die sogenannte "kalten Progression" entgegenzuwirken.  "Meldung der Bundesregierung"

Rente
Die Renten steigen ab Juli 2016 voraussichtlich um 4,3 Prozent im Westen und rund fünf Prozent im Osten. Die genaue Erhöhung wird erst im Frühjahr festgelegt. Der Rentenbeitrag bleibt stabil bei 18,7 Prozent.

Rentenbesteuerung
Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt 2016 von 70 auf 72 Prozent. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil gleich.

Krankenkasse
Arbeitnehmer müssen 2016 mit höheren Kassenbeiträgen rechnen. Viele Kassen werden ihren Zusatzbeitrag erhöhen. Dieser muss von den Arbeitnehmern alleine geschultert werden. Im Schnitt werden die Zusatzbeiträge auf 1,1 Prozent steigen.

Der durchschnittliche Gesamtbeitrag wird dann bei 15,7 Prozent des Bruttoentgelts liegen. Die genaue Höhe des Zusatzbeitrags für jede Krankenkasse findest du hier.

Die IG Metall setzt sich dafür ein, dass die Gesundheitskosten wieder paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden.

Beitragsbemessungsgrenzen
Gut verdienende Arbeitnehmer müssen etwas höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden, steigen: bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro im Monat, bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird sie im Westen von 6050 auf 6.200 Euro angehoben, im Osten auf 5.400 Euro.
"Neue Bemessungsgrenzen für 2016"

Steuerfreibeträge - Grundfreibetrag steigt auf 8.652 Euro
Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.472 Euro und steigt 2016 um 180 Euro auf 8.652 Euro. Der Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.152 Euro und steigt 2016 auf 7.248 Euro. Die Freibeträge stellen sicher, dass der Staat das Einkommen für den notwendigen Lebensunterhalt von Erwachsenen und Kindern nicht besteuert.

Arbeitnehmer, die demnächst hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen erwarten, können beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Dadurch wird bei der monatlich fälligen Lohnsteuer ein zu hoher Steuerabzug vermieden. Ab 2016 gelten diese Freibeträge für zwei Jahre. Bislang mussten Steuerzahler sie jedes Jahr neu beantragen.

Kindergeld
Das Kindergeld steigt 2016 um zwei Euro je Kind. Für das erste und zweite Kind liegt es dann bei monatlich 190 Euro, für das dritte bei 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind bei jeweils 221 Euro.
Achtung: Ab 2016 muss in jedem Kindergeld-Antrag die Steuer-ID des Antragsstellers angegeben werden. Wer bereits Kindergeld bezieht, muss die Steuer-ID an die Familienkasse melden.

Kinderzuschlag
Geringverdiener erhalten einen höheren Kinderzuschlag: Er steigt um 20 Euro auf 160 Euro. 
Mehr Informationen  zum Kindergeld/Kinderzuschlag

Unterhalt
Bei Unterhaltszahlungen können 180 Euro zusätzlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Laut Steuerzahlerbund können Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehepartner bis zu einem Betrag von 13.805 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Pflege
Ab 2016 können pflegende Angehörige eine Beratung in Anspruch nehmen. Wer bei der Pflegeversicherung Leistungen beantragt, erhält automatisch ein Beratungsangebot.

Meister-Bafög
Handwerker, die sich zum Meister fortbilden, erhalten nach Angaben der Verbraucherzentralen ab 1. August höhere Zuschüsse. Die Beiträge zum Unterhalt steigen von 697 auf 760 Euro im Monat (Alleinstehende). 
Für Verheiratete mit einem Kind steigt der maximale Unterhaltsbeitrag von 1.222 auf 1.238 Euro, bei zwei Kindern von 1.332 auf 1.473 Euro. Alleinerziehende erhalten künftig maximal auf 1003 Euro im Monat und zusätzliche einen einkommensunabhängigen Zuschlag für Kinderbetreuung in Höhe von 130 Euro (bislang 113 Euro).

Bafög
Die Bafög-Sätze steigen mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise ab dem
Wintersemester 2016/2017. Studierende mit eigener Wohnung erhalten dann maximal 735 Euro im Monat.

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