am 5. Mai

ANW-Frühstück unter dem Motto: "Wohnen ist ein Menschenrecht"

26.04.2018 | Der Arbeitskreis "Arbeitslos - nicht wehrlos" (ANW) richtet am 5. Mai 2018 im Wolfsburger Gewerkschaftshaus sein Erwerbslosenfrühstück aus. Dabei stehen der Austausch unter den Betroffenen und Information über die sozialpolitische Lage in der Region im Mittelpunkt der Veranstaltung. Eines der drängendsten Probleme ist bezahlbarer Wohnraum. Das betrifft nicht nur, aber im besonderen Maße Empfänger*innen von Hartz IV und Sozialhilfe.

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Leben unterhalb des Existenzminimums wegen nicht übernommener Wohnkosten

Die Jobcenter und Sozialämter übernehmen die Miete nur bis zu einer regelmäßig zu niedrig bemessenen Obergrenze. 2016 haben bundesweit die Arbeitslosengeld-II-Berechtigten 594 Millionen Euro aus dem Regelsatz, der ohnehin vorne und hinten nicht reicht und eigentlich das Existenzminimum abdecken soll, fürs Wohnen dazuzahlen müssen. Bei einem Umzug werden für die neue Wohnung anfallende Mietkautionen bzw. Genossenschaftsanteile als Darlehen gewährt und mit dem Regelsatz verrechnet. Das führt bei Betroffenen zu einer jahrelangen Unterschreitung des Existenzminimums.

Deshalb unterstützt der Arbeitskreis "Arbeitslos - nicht wehrlos" die Bundesweite Initiative "Wohnen ist ein Menschenrecht". Das Bündnis fordert, die Wohnsituation von Arbeitslosengeld-II-Empfängern und Sozialhilfeberechtigten deutlich zu verbessern.

Das Thema Wohnen wird im Mittelpunkt der Diskussionen des Erwerbslosenfrühstücks am 5. Mai 2018 in der Zeit von 09:30 bis 12:00 Uhr im Gewerkschaftshaus Siegfried-Ehlers-Str. 2 "Mala-Zimetbaum Raum" in Wolfsburg stehen. Interessierte sind herzlich willkommen.