Neue Betriebsvereinbarung und Prämie

500 Euro Anerkennungsprämie für Belegschaft der Volkswagen Group Services GmbH

27.02.2019 | Der Gesamtbetriebsrat der Volkswagen Group Services GmbH hat für die Belegschaft die Ausschüttung einer Anerkennungsprämie von Höhe von 500 Euro für das Geschäftsjahr 2018 verhandelt. Zusätzlich haben Geschäftsführung und Gesamtbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die besagt, dass zukünftig jährlich 10 Prozent, aber mindestens 500 Euro, des operativen Ergebnisses der Volkswagen Group Services GmbH an Vollzeitbeschäftigte als Wertschätzung ihrer geleisteten Arbeit ausgezahlt werden.

Benjamin Stern, stellv. Gesamtbetriebsratsvorsitzender und Vorsitzender des Betriebsrats der Volkswagen Group Services GmbH

Der Gesamtbetriebsrat und die Geschäftsführung der Volkswagen Group Services GmbH haben sich auf den Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung für die jährliche Ausschüttung der Anerkennungsprämie geeinigt. Vollzeitbeschäftigte erhalten ab sofort jährlich 10 Prozent des operativen Ergebnisses aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr, mindestens aber 500 Euro. Für das Jahr 2018 erhalten Vollzeitbeschäftigte 500 Euro Anerkennungsprämie.

"Mit dem Abschluss dieser Betriebsvereinbarung haben wir für alle mehr Sicherheit und Planbarkeit bei der Auszahlung der Anerkennungsprämie geschaffen", erklärt Benjamin Stern, stellv. Gesamtbetriebsratsvorsitzender und Vorsitzender des Betriebsrats der Volkswagen Group Services GmbH. "Die Auszahlung von mindestens 500 Euro bietet eine Absicherung nach unten, die schon dieses Jahr greift. Wir freuen uns, dass wir uns die Vereinbarung mit der Geschäftsführung treffen konnten. Nun ist sichergestellt, dass alle Beschäftigten als Dank für ihre hervorragend geleistete Arbeit in jedem Geschäftsjahr auch entsprechend am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden."

Vollzeitbeschäftigte erhalten zukünftig für das abgeschlossene Geschäftsjahr eine Prämie in Höhe von 10 Prozent des erzielten operativen Ergebnisses, mindestens aber 500 Euro. Teilzeitbeschäftigten wird eine entsprechend anteilige Prämie ausgezahlt. Auszubildende, Studierende im Praxisverbund und Abrufkräfte erhalten mindestens 70 Euro. Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abzüge jährlich mit der Entgeltabrechnung für den Monat April.