AK „Arbeitslos Nicht Wehrlos“ fordert Übernahme der Maskenkosten für Bedürftige

22.01.2021 | Der Arbeitskreis „Arbeitslos Nicht Wehrlos“ der IG Metall Wolfsburg fordert die Übernahme der Maskenkosten durch die Jobcenter für Bedürftige, solange dieses nicht erfolgt empfiehlt der AK einen Antrag auf Kostenübernahme für FFP2-Masken bzw. OP-Masken beim Jobcenter zu stellen.

Auch für Hartz IV-Empfänger ist das eine wichtige Änderung. Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom Dienstag, den 19.01.2021 steht fest: Kunden und Fahrgäste im Handel und Nahverkehr müssen eine FFP2-Maske bzw. OP-Masken tragen. Die sogenannten Community-Masken, selbstgenähte Alltags- oder Behelfsmasken sind dann dort nicht mehr zulässig.

FFP2-Masken nicht im Regelsatz enthalten

Zu kaufen gibt es FFP2-Masken und OP-Masken u.a. in Apotheken und auch in diversen Drogeriemärkten. Die Preise für FFP2-Masken variieren, der Stückpreis liegt etwa zwischen drei und fünf €. Auch OP-Masken kosten bis zu 0,50 €. Im Mehrfachpack sinkt der Preis, jedoch ist das für Hartz IV-Empfänger schwer zu schultern, zumal diese Position nicht im Hartz IV-Regelsatz vorgesehen ist. Nach der Tragepflicht sind entgegenstehende Entscheidungen, wie das des SG Konstanz, die einen Mehrbedarf ablehnten, obsolet.

Tipp: Stellen Sie jeden Monat für jede hilfsbedürftige Person Ihres Haushalts einen Antrag, da nicht bekannt ist, wann die verschärfte Maskenpflicht endet und je nach Antragsteller (Alter, Angehöriger einer Risikogruppe etc.) unterschiedliche Aspekte vom Jobcenter zu würdigen sind.

Eine Mustervorlage des Antrags finden Sie unten unter Dateien zum Herunterladen.