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Was genau ist eine Konzernarbeitsgruppe?

01.06.2023 | In einer Konzernarbeitsgruppe wird gerade euer Vergütungssystem bei Bertrandt verhandelt. Allerdings steht dieses Konzept vor einigen Herausforderungen, da es oft an einer klaren rechtlichen Grundlage und demokratischen Spielregeln mangelt.

Fehlende rechtliche Grundlage und klare Spielregeln:
Der Hauptkritikpunkt bei Konzernarbeitsgruppen liegt darin, dass ihnen eine rechtliche Grundlage fehlt. Im Gegensatz zu demokratischen Gremien wie einem Konzernbetriebsrat gibt es keine festgelegten Spielregeln oder Richtlinien, die die Arbeitsweise und Entscheidungsfindung dieser Arbeitsgruppen regeln. Dies führt zu einer Unsicherheit und Unklarheit darüber, wie die Interessen der Belegschaft tatsächlich vertreten und durchgesetzt werden können.

Demokratische Legitimation und repräsentative Vertretung:
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der demokratischen Legitimation der Konzernarbeitsgruppen. In eurem Fällen werden Betriebsräte von nur wenigen Betrieben in diese Gremien entsandt, um für den gesamten Konzern Regelungen zu verhandeln. Die Belegschaften der nicht mitbestimmten Betriebe im Konzern haben jedoch keine direkte Wahlbeteiligung an diesen Konzernarbeitsgruppen. Dies wirft die Frage auf, ob die Verhandlungen und kollektiven Vereinbarungen in diesen Gremien tatsächlich im Interesse aller Beschäftigten sind.

Interessenkonflikte und mangelnde Zusammenarbeit:
Ein weiteres Problem ergibt sich aus den unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Betriebsratsgremien, die Mitglieder in die Konzernarbeitsgruppen entsenden. Im Gegensatz zu einem Konzernbetriebsrat, der ein gewähltes Gremium ist und in der Regel gut miteinander arbeitet, fehlt es in den Konzernarbeitsgruppen oft an einer engen Zusammenarbeit und Vertrautheit. Dies erleichtert es dem Arbeitgeber, seine eigenen Interessen durchzusetzen, indem er die unterschiedlichen Standpunkte der Betriebsratsgremien gegeneinander ausspielt.

Intransparente Kommunikation und fehlende konzerneinheitliche Information:
Ein weiterer Aspekt, der bei Konzernarbeitsgruppen problematisch sein kann, ist die Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen. In Unternehmen ohne einen Konzernbetriebsrat fehlt es oft an einer konzerneinheitlichen Kommunikation durch den Betriebsrat, da die einzelnen Betriebsratsgremien gemäß gesetzlicher Bestimmungen nicht befugt sind, die gesamte Belegschaft zu informieren. Die Kommunikation erfolgt daher in der Regel ausschließlich aus der Konzernarbeitsgruppe heraus, wobei der Arbeitgeber in eurem Fall diese Aufgabe übernimmt.

Dies führt zu einer intransparenten und unzureichenden Informationsverbreitung an die Belegschaften. Die Betriebsratsgremien können nicht alle Belegschaften über ihre Positionen und Verhandlungen informieren, da sie nicht die notwendige Befugnis dazu haben. Dieses intransparente Verfahren erschwert den Kolleginnen und Kollegen den Zugang zu wichtigen Informationen und beeinträchtigt ihre Möglichkeit, sich aktiv in den Entscheidungsprozess einzubringen.

Daher sollte gerade ein Entgeltsystem nicht in einer Konzernarbeitsgruppe verhandelt werden, weil das Durchsetzen von Interesse für die Betriebsräte oftmals sehr schwierig ist.  Eine Konzernarbeitsgruppe kann auf wichtige Faktoren wie Geld, Zeit und Urlaub zudem rechtlich keinen Einfluss nehmen. Dieses Recht haben nur Gewerkschaften in Tarifverhandlungen.

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