Gleichstellung

Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2023

Am 27. Oktober 2023 findet der Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit statt. Entgeltgleichheit ist ein besonders wichtiges Thema für Frauen. Der Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit soll bewusstmachen, dass Frauen und Männer immer noch unterschiedliches Entgelt erhalten.

Jedes Jahr wird vom Jahresende zurückgerechnet, ab wann statistisch gesehen Frauen quasi unentgeltlich arbeiten. In diesem Jahr ist das der 27. Oktober – der Tag der betrieblichen Entgeltgerechtigkeit. Männer haben statistisch schon am 27. Oktober 2023 so viel verdient, wie Frauen erst am Jahresende.

Frauen erhalten gesellschaftlich gesehen durchschnittlich 18 Prozent weniger Entgelt als Männer - bezogen auf das bundesweit durchschnittliche Bruttomonatsentgelt von Männern und Frauen. Diese 18 Prozent Entgeltunterschied sind Ausdruck eines stark differenzierten Arbeitsmarkts: Frauen und Männer sind in unterschiedlichen Branchen und Betrieben beschäftigt. Frauen sind weniger oft als ihre Kollegen in Führungsfunktionen tätig. Diese gesamtgesellschaftliche Entgeltlücke liegt also zum großen Teil an strukturellen Bedingungen.

Diese strukturelle Benachteiligung ist kein Naturgesetz. Es zeigt, dass Frauen und Männer nicht die gleichen Möglichkeiten haben, sich beruflich zu verwirklichen. „Viele Frauen wollen mehr berufliche Verantwortung übernehmen. Viele stecken in der Teilzeitfalle, sie können sich weniger weiterqualifizieren und beruflich entwickeln. Führungspositionen werden kaum in Teilzeit besetzt. Gleichzeitig suchen Arbeitgeber händeringend nach Fachkräften. Das passt nicht zusammen,“ sagt Susanne Preuk, Vorsitzende des Ortsfrauenausschusses der IG Metall Wolfsburg. „Um die Strukturen aufzubrechen sind Anhaltspunkte: Vereinbarkeitsfreundliche Arbeitszeiten, berufliche Entwicklungschancen auch in Teilzeit und mehr Frauen in MINT-Berufen.“

Selbst bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit liegt die Entgeltdifferenz laut statistischem Bundesamt noch bei 7 Prozent. In tarifgebundenen Betrieben ist die Entgeltlücke aber wesentlich geringer.

Weiteres gesetzgeberisches Handeln ist nötig. Das aktuelle Gesetz zur Förderung der Transparenz in Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) muss weiter verbessert werden. Im April 2023 wurde dazu vom EU-Parlament eine neue EU-Entgelt-Transparenzrichtlinie (RL 2023/970) verabschiedet. Sie enthält Durchsetzungsmechanismen und neue Formen der Information für Beschäftigte. Los gehen soll es zukünftig bereits beim Einstellungsverfahren: Künftig sollen Arbeitgeber schon in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch über das Einstiegsgehalt informieren müssen. Arbeitnehmer*innen sollen gegenüber dem Arbeitgeber erweitere Auskunftsansprüche erhalten. Die Bundesregierung muss handeln: Innerhalb von drei Jahren (bis spätestens Juni 2026) muss die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in deutsches Recht umgesetzt werden.

Rund um die gleiche Bezahlung und Fragen bietet die IG Metall auch in diesem Jahr Online-Seminare an: Die Seminare mit dem Titel „Das habe ich mir verdient. Alles Wichtige rund um meine Bezahlung“ finden am 9. und am 13. November 2023 statt. Weitere Informationen zu den Seminaren unter: www.igmetall.de/gleichesEntgelt.

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