Mitgliederbonus für die Kolleginnen und Kollegen in der Leiharbeit

02.06.2023 | Leihbeschäftigte, die Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind. Die Extrazahlung von bis zu 350 Euro zum Urlaubsgeld könnt Ihr bis 30. Juni beantragen.

Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarife der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ gebunden sind, jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben, etwa den Personaldienstleister Autovision, wo ein eigener Haustarif gilt.

Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein persönlicher Antrag an den Verleiher gestellt werden.

Urlaubsgeld frühestens ab dem 19. Mai, bis 30. Juni (100 bis 350 Euro, je nach Beschäftigungsdauer bei der Leihfirma)

Weihnachtsgeld frühestens ab dem 19. Oktober, bis 30. November (250 bis 500 Euro)

Neu: Ab dem Weihnachtsgeld (November 2023) greift eine tarifliche Neuregelung: Dann sind nur noch 6 Monate Mitgliedschaft Anspruchsvoraussetzung. Das bedeutet, wer im Mai 2023 Mitglied geworden ist, hat bereits im November 2023 Anspruch auf die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld.

Die Antragstellung in Kürze:

  1. Melde Dich im Servicecenter-Portal der IG Metall an. (Wenn Du dort noch kein Konto hast, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Dazu benötigst Du Deine Mitgliedsnummer.)
  2. Lade Deine Mitgliedsbescheinigung und den Musterantrag herunter und sende eine E-Mail mit dem Text des Musterantrags und der Mitgliedsbescheinigung als Anhang an Deinen Verleihbetrieb/Disponenten. ODER: Drucke beides aus, adressiere den Antrag an den Verleihbetrieb, unterschreibe ihn und schicke alles per Post ab.
  3. Und danach? Entgeltnachweis prüfen! Wurde Dein Mitgliedervorteil gezahlt? Bei Problemen und Fragen wende Dich bitte an unser Team unter Tel: 05361 - 2002-36 oder E-Mail: sandra.trommerdon't want spam(at)igmetall.de.
  4. Und: In einem halben Jahr wieder daran denken! Schreibe Dir am besten eine Erinnerung in den Kalender.

Warum muss ich meinem Verleiher mitteilen, dass ich Mitglied bin? Kann mir nicht die IG Metall den Mitgliedervorteil zahlen?
In den Tarifverträgen zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ wurde in der letzten Stufe ein Mitgliederbonus von zusammen 700 Euro im Jahr vereinbart.

Ab 2024 wird der Mitgliedervorteil dann mit jeder Tariferhöhung weiter steigen. Das ist eine Höhe, die den Mitgliedervorteil in jedem Fall steuer- und sozialversicherungspflichtig macht. Beides sind jeweils individuell zu berechnende Abgaben, die vom Arbeitgeber zu ermitteln und abzuführen sind. Der Mitgliedervorteil ist, so wie wir ihn regeln wollten, ein Lohnbestandteil und muss vom Arbeitgeber gezahlt, versteuert und verbeitragt werden. Das ist auch gut für die Leihbeschäftigten, denn es wirkt sich auch auf die Rente aus. Eine Verteilung der Gelder durch die IG Metall oder einen Verein ist deshalb nicht zulässig.

Warum muss ich selbst den Antrag stellen? Kann das nicht die IG Metall für mich machen?
Da der Mitgliedervorteil ein individueller Anspruch (von Dir als Mitglied gegenüber Deinem Arbeitgeber) ist, kann die IG Metall nicht ohne weiteres den Antrag für Dich stellen. Zudem wären mit einer Antragstellung durch die IG Metall datenschutzrechtliche und organisatorische Vorbereitungen verbunden, deren Aufwand für Dich höher wäre, als selbst den Antrag zu stellen.

Erinnert mich die IG Metall an die Beantragung des Mitgliedervorteils?
Wir werden unsere Mitglieder in Leiharbeit immer auf verschiedenen Wegen an die Beantragung der Extrazahlung erinnern und über den Mitgliedervorteil informieren. Mache Dir aber auch am besten selbst einen Vermerk im Kalender oder stelle Dir am Handy eine Erinnerung ein, damit Du die Beantragung nicht vergisst.

Wichtig für uns, wenn sich deine Daten wie z.B. der Betrieb, die Adresse ändern sollte, teile uns dieses bitte zeitnah mit, damit wir dich auch erreichen können, wenn wir neue Informationen für dich haben!

Unsere Social Media Kanäle