Klage im Streit um Kurzarbeitergeld bei VW abgewiesen - IG Metall will in nächste Instanz gehen

12.05.2023 | Das Arbeitsgericht Braunschweig hat am Donnerstag die von der IG Metall Wolfsburg unterstützte Klage eines VW-Beschäftigten im Zusammenhang mit dem Abrechnungschaos um das Kurzarbeitergeld zurückgewiesen. Eine schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

In dem konkreten Fall verlangt ein verlangt ein Volkswagen-Beschäftigter von seinem Arbeitgeber eine Rückbuchung von während der Kurzarbeitsphasen eingearbeiteten Stunden auf sein individuelles Langzeitkonto, welche ihm zuvor rückwirkend abgezogen wurden.  Volkswagen begründet den Stundenabzug mit Korrekturen der Entgeltabrechnung im Zusammenhang mit der Beantragung von Kurzarbeitergeld. Gleichermaßen wurde dem Mitarbeiter bereits von Volkswagen gezahltes Kurzarbeitergeld abgezogen sowie Entgelt ausgezahlt.

Die Abzüge erfolgten für einen weit zurückliegenden Zeitraum ab Frühjahr 2021 und hätten aus Sicht der IG Metall schon deshalb nicht vorgenommen werden dürfen. Hinzu kommt: Im Zusammenhang mit der Kurzarbeit hatte Volkswagen stets gegenüber den Beschäftigten kommuniziert, dass die Stunden auf den Langzeitkonten im Gegensatz zu denen auf dem Flexi-Konto sicher seien und nicht eingebracht werden müssten. Dieser Grundsatz findet sich auch in einer Betriebsvereinbarung. Offensichtlich kam auch regelmäßig von den betrieblichen Führungskräften die Aussage, die Langzeitkonten könnten auch in Phasen der Kurzarbeit mit frischem Guthaben gefüllt werden – was sich dann eben mit den nachträglichen Korrekturen erst viele Monate später als Trugschluss erwies.

„Wir können nicht nachvollziehen, dass das Gericht sich der Auffassung des Arbeitgebers angeschlossen und die Klage abgewiesen hat. Wir halten die vom Gericht in der mündlichen Verhandlung gemachten Ausführungen für nicht überzeugend“, sagte IG Metall-Geschäftsführer und Kassierer Matthias Disterheft.

„In dieser Sache ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Unabhängig von der schriftlichen Urteilsbegründung steht schon jetzt fest, dass wir in die nächste Instanz gehen, um das Urteil vom Landesarbeitsgericht überprüfen zu lassen“, kündigte der Zweite Bevollmächtigte und Geschäftsführer Christian Matzedda an.

Das ist schon deshalb wichtig, weil der Kläger mit seinem Anliegen nicht allein dasteht. Tatsächlich steht der Fall exemplarisch für zahlreiche Kolleginnen und Kollegen bei Volkswagen, denen im Zuge der Abrechnung des Kurzarbeitergeldes nachträglich Stunden oder Entgelt abgezogen wurden.