Gerichte sehen Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

IG Metall gewinnt auch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hannover gegen Bertrandt

24.04.2024 | Hannover/Wolfsburg – Die IG Metall hat auch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hannover einen Sieg gegen das Unternehmen Bertrandt errungen. Der Entwicklungsdienstleister hatte versucht, bestimmte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer kollektiven vierprozentigen Gehaltserhöhung zum 1. Juli 2022 auszuschließen, was laut der Urteile aus Braunschweig und Hannover gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

Sebastian Schien. Fotograf: Matthias Leitzke.

Bisher haben nur zwei Beschäftigte geklagt und diese Urteile mit Unterstützung der IG Metall erwirkt. Insgesamt haben jedoch 50 Kolleginnen und Kollegen ihren Anspruch angemeldet, wobei die IG Metall sie bei der Durchsetzung ihrer  Ansprüche unterstützt.

Da Bertrandt bisher einer außergerichtlichen Einigung mit der IG Metall nicht zugestimmt hat, wurden nun weitere 44 Klagen beim Arbeitsgericht in Braunschweig eingereicht. Infolgedessen ist Bertrandt mit der IG Metall in Verhandlungen getreten. Diese laufen derzeit.

Sebastian Schien, politischer Sekretär der IG Metall Wolfsburg, äußerte sich dazu wie folgt: „Es ist positiv zu sehen, dass Bertrandt nun eine außergerichtliche Lösung in Betracht zieht. Weitere Klagen würden nicht nur unnötig Zeit in Anspruch nehmen, sondern auch erhebliche Kosten verursachen, die momentan an anderer Stelle besser investiert wären. Daher sollte eine Einigung auch im Interesse von Bertrandt sein.“