Bertrandt: Bericht von der außerordentlichen Mitgliederversammlung

Am 14.09.2023 fand eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt, um die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Forderung der Vertrauensleute zur vollen Ausschöpfung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.200 € zu erörtern. Die Versammlung wurde unter Beteiligung der Vertrauenskörperleitung und zahlreicher Mitglieder abgehalten, um die Situation umfassend zu diskutieren.

Hintergrund der Forderung:

Die Mitgliederversammlung begann mit einer ausführlichen Erläuterung der Hintergründe zur aktuellen Forderung der Vertrauensleute. Diese setzen sich dafür ein, dass die verbleibende Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.200 € vollständig an die Kolleginnen und Kollegen ausgezahlt wird. Diese Prämie dient dazu, die Auswirkungen der steigenden Lebenshaltungskosten abzufedern und die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu stärken.

Beteiligung der Betriebsratsgremien:

Es wurde bekannt gegeben, dass zwei von drei Betriebsratsgremien, nämlich der Betriebsrat-BTG und der Betriebsrat-SIM, sich der Forderung der Vertrauensleute angeschlossen haben. Diese Gremien unterstützen die Idee, die Forderung in Form einer möglichen Betriebsvereinbarung für die gesamte Belegschaft zu verhandeln. Diese Vereinbarung hätte zur Folge, dass die Prämie allen Beschäftigten zugutekommt.

Einschränkungen des Betriebsrats:

Betriebsräte haben in der Mitgliederversammlung hervorgehoben, dass die Betriebsräte dankbar dafür sind, dass die Vertrauensleute die Forderung zur Höhe der Inflationsausgleichsprämie übernommen haben. Dies ist notwendig, da der Betriebsrat gemäß § 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) keine Forderungen zur Höhe von Geldleistungen, wie beispielsweise Prämien, aussprechen darf. Diese Zuständigkeit obliegt den Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften).

Der Betriebsrat kann im Rahmen seiner Mitbestimmung über die Lohngestaltung aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG über das „Wie“, nicht aber über das „Ob“ und schon gar nicht über die „Höhe“ der Inflationsausgleichsprämie mitbestimmen. In anderen Worten kann der Betriebsrat die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie nicht erwirken.

Stand der Verhandlungen mit der Geschäftsführung:

Die Vertrauenskörperleitung hat bislang jedoch keine offizielle Rückmeldung von der Geschäftsführung erhalten. In der Versammlung wurde betont, dass dies eine ernsthafte Angelegenheit sei, die zügig geklärt werden muss. Die Geschäftsführung wurde aufgefordert, bis spätestens zum 29. September 2023 eine Rückmeldung zur Forderung der Vertrauensleute abzugeben.

Entscheidung der Mitgliederversammlung:

Nach ausgiebiger Diskussion und Abwägung aller Faktoren beschloss die Mitgliederversammlung, dass weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der Forderung erst nach Ablauf dieser Frist in Erwägung gezogen werden sollten. Dies bedeutet, dass mögliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Forderung erst nach dem 29. September 2023 in Betracht gezogen werden, sollten keine zufriedenstellenden Antworten von der Geschäftsführung eingehen.

Ausblick auf die Aufsichtsratswahlen der Bertrandt AG:

Des Weiteren wurde ein kurzer Ausblick auf die anstehenden Aufsichtsratswahlen gegeben. Es wurde angekündigt, dass es eine bundesweite Liste mit Mitgliedern der IG Metall geben wird. Die Wahl zur Liste der IG Metall findet am 19. September 2023 um 16:00 Uhr per MS Teams statt. Die Mitglieder wurden ermutigt, an dieser wichtigen Wahl teilzunehmen und so ihre Interessen im Aufsichtsrat zu vertreten.

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