IG Metall: Gesetzentwurf zu Werkverträgen und Leiharbeit nicht ausreichend

17.11.2015 | Wolfsburg/Frankfurt am Main - Die IG Metall hat den Gesetzentwurf zu Werkverträgen und Leiharbeit als "nicht ausreichend" bewertet. "Wir brauchen konkretere gesetzliche Regelungen, die den Kolleginnen und Kollegen mit Werkverträgen mehr Sicherheit geben", mahnte Hartwig Erb an, Erster Bevollmächtigter der IG Metall den Gesetzesentwurf.

Hartwig Erb

"Um den unzureichenden Gesetzen etwas entgegenzusetzen, erkämpfen wir für die betroffenen Beschäftigten über Tarifverträge gute Arbeits- und Lebensbedingungen. Der Gesetzgeber könnte uns an dieser Stelle stärker unterstützen", sagte Erb.

"Insbesondere die Vorschläge gegen den Missbrauch von Werkverträgen sind halbherzig und völlig unzureichend, um Lohndumpingstrategien entgegenzutreten", sagte auch Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, am Dienstag in Frankfurt. Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte würden nur unzureichend erweitert. "Das ist eindeutig zu kurz gesprungen", sagte Hofmann.

Positiv bewertete der IG Metall-Vorsitzende, dass Werkvertragsbeschäftigte laut Entwurf im laufenden Einsatz nicht mehr zu Leiharbeitsbeschäftigten 'umdeklariert' werden können. Positiv sei auch, dass die durch die Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Abgrenzung von Werkverträgen und Soloselbstständigkeit in das Gesetz aufgenommen werden sollen.

Dagegen kritisiert die IG Metall, dass der Gesetzgeber darauf verzichte, eine Grenze gegen die dauerhafte Besetzung von Arbeitsplätzen durch Leiharbeiter zu setzen. "Die Festlegung von Höchstüberlassungsdauern regelt allenfalls den Wanderzirkus, den Leiharbeiter von Entleiher zu Entleiher erleiden müssen. Sie regelt weder deren Wunsch auf Übernahme in den Entleihbetrieb, noch den Missbrauch von Leiharbeit, wenn Arbeitsplätze dauerhaft mit Leiharbeitern besetzt werden."

Positiv wertet die IG Metall, dass abweichende Regelungen nur mittels Tarifvertrag geregelt werden können. "Damit können wir tarifliche Regelungen, die etwa eine Übernahmeverpflichtung durch den Entleiher beinhalten, auch fortführen", sagte Hofmann.

Die IG Metall begrüße ebenfalls den Vorschlag, über Branchenzuschlagsregelungen eine schrittweise Heranführung an Equal Pay zu ermöglichen. "Das Gesetz alleine würde nur den Drehtüreffekt verstärken, Leiharbeiter vor dem neunten Monat abzumelden. Diese Tariföffnung ermöglicht die Fortführung bestehender Branchenzuschlagstarifverträge und verlangt im Rahmen dieser Verträge bis zum zwölften Monat ein Entgelt zu erreichen, das einem vergleichbaren Tarifentgelt in der Einsatzbranche entspricht", sagte Hofmann.