17.08.2015 | Wolfsburg - Nach dem Gesetz zum Mindestlohn hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die nächste Regulierung des Arbeitsmarktes im Focus. Noch in diesem Jahr soll ein Gesetzesentwurf für mehr Transparenz und gegen Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen erarbeitet werden. Hauptsache Job, mag so mancher denken. Doch es macht einen Unterschied, ob fest angestellt im Betrieb, in Leiharbeit oder mit Werkvertrag. Bei Werkverträgen hat der Betriebsrat kaum Einfluss. Das ist bei einer festen Stelle oder auch bei der Leiharbeit anders, denn hier gelten Tarifverträge. Der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Wolfsburg, Hartwig Erb, spricht im Interview über Werkverträge, Leiharbeit und den neuen Gesetzesvorstoß der Bundesregierung.