Equal Pay Day - Frauen noch immer bei der Bezahlung benachteiligt

15.03.2016 | Wolfsburg - Deutsche Frauen sind auch 2016 noch im Berufsleben benachteiligt. Ein Punkt ist die Bezahlung: 22 Prozent verdienen Frauen im Durchschnitt weniger als Männer - das sind mehr als ein paar Euro. Wenn man das kalendarisch umrechnet, haben Frauen erst am 20. März so viel verdient, wie Männer am Ende des Vorjahres. Damit ist der 19. März der Tag, an dem Frauen statistisch gesehen den Entgeltnachteil gegenüber Männern einholen, der Equal Pay Day.

Silvia Schied

"Eine gute Gelegenheit für Betriebsräte, die Frauengehälter mal genauer unter die Lupe zu nehmen", sagt Silvia Schied, Fachsekretärin der IG Metall Wolfsburg.

Eine Erklärung für den Gender Pay Gap, also die durchschnittliche Lücke zwischen den Gehältern von Männern und Frauen, lautet: Frauen würden oft in typischen Frauenbetrieben und -berufen arbeiten. Dort sind die Entgelte generell niedriger, beispielsweise in der Textil- und Bekleidungsindustrie oder im Pflegebereich. In der Metall- und Elektroindustrie regelt der Entgeltrahmentarifvertrag (ERA) die Bezahlung. Er ist eine gute Ausgangsbasis für eine diskriminierungsfreie Bezahlung und tatsächlich ist hier die Entgeltlücke auch kleiner, trotzdem gibt es sie. Generell gilt: Obwohl Männern und Frauen gleichwertige Tätigkeiten verrichten - Frauen erhalten deutlich weniger Geld.

Was der Betriebsrat tun kann
Betriebsräte können die Gehaltssysteme und die konkrete Eingruppierung der Beschäftigten überprüfen und so die Schwachstellen ausfindig machen. Zudem haben die betrieblichen Interessenvertreter auch ein Recht auf konkrete Informationen: Der Arbeitgeber muss einmal im Jahr auf der Betriebsversammlung über den Stand der Gleichstellung im Betrieb berichten, so  § 43 Abs. 2 BetrVG. Und nach § 53 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber zudem die Pflicht, in der Betriebsräteversammlung ebenfalls über den Stand der Gleichstellung zu informieren. Beides sind Möglichkeiten für Betriebsräte hier konkret nachzufragen und auf diesen Missstand hinzuweisen.  

Was jede Frau selbst tun kann
Der jeweils geltende Tarifvertrag ist eine gute Informationsquelle. Aber auch ein Lohn- und Gehaltscheck beim <link http: www.frauenlohnspiegel.de>

www.frauenlohnspiegel.de

kann weiterhelfen, ebenso wie das GenderDatenPortal des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts.