Die IG Metall Wolfsburg hilft und berät

Zuschläge für Leiharbeiter auch bei Dienstleistern

08.09.2017 | Wolfsburg - Leiharbeiter in Metallbetrieben erhalten zukünftig nach einem Tarifvertrag der IG Metall Branchenzuschläge. Bei Dienstleistern von Metallbetrieben wurde ihnen das bislang verweigert. Zu Unrecht, entschied nun das Bundesarbeitsgericht.

Gewerkschaftshaus; IG Metall; Pressegespräch zu Tarifabschlüssen der Kontraktlogistiker; IGM; Foto: Britta Schulze; Wolfsburg

Hartwig Erb

Sebastian Schien

Das neue Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist wegweisend und betrifft Zehntausende Leiharbeiter. Denn bislang haben die Leihfirmen ihren Leiharbeitern bei Dienstleistern der Automobilindustrie keine Metall-Branchenzuschläge bezahlt.

Ihre Begründung: Dies sei kein Betrieb der Automobilindustrie, sondern eben ein Dienstleister. Daher gelte auch der Tarifvertrag der IG Metall nicht. So nicht, entschied das BAG. Der Tarifvertrag zu Branchenzuschlägen umfasse »auch solche Betriebsstätten, in denen Teilschritte im Produktionsprozess zur Herstellung von Automobilen ausgeführt werden«. Folglich müssen die dort eingesetzten Leiharbeiter auch Branchenzuschläge erhalten.

Das BAG geht sogar noch weiter: Die Branchenzuschläge gelten aus Sicht der Richter nicht nur für Dienstleister, die an der Produktion beteiligt sind, sondern auch für »Unterstützungsbetriebe«, die überwiegend Hilfsarbeiten für einen Metallbetrieb ausführen, beispielsweise Logistiker. Geklagt hatte ein Leiharbeiter, der als Gabelstaplerfahrer bei einem Logistik-Dienstleister eines Opel-Zulieferers in Thüringen eingesetzt ist.

Wen betreffen die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts? Wer profitiert?


„Alle Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die aufgrund unserer Tarifverträge Branchenzuschläge erhalten müssten und in Kundenbetrieben der Automobilindustrie eingesetzt werden. Dazu zählen in Wolfsburg unter anderem die Leiharbeitnehmer der Firmen CEVA Logistics, Rudolph Logistik, Imperial Automotive Logistics und Schnellecke Logistics“, erklärt Hartwig Erb, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Wolfsburg. Weiterhin macht der IG Metall-Chef deutlich: „Um die Zahlung von Branchenzuschlägen für die Zeitarbeitnehmer schnellstmöglich zu erwirken, führt die IG Metall Wolfsburg derweil Gespräche mit den Arbeitgebern. Sollten sich Arbeitgeber nicht gesprächsbereit zeigen, werden die Branchenzuschläge für jeden Leiharbeitnehmer individuell geltend gemacht. Hiermit wird klar: Die IG Metall setzt sich für die Interessen eines jeden einzelnen Mitglieds ein, um den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu verhindern.“

Was muss ein Leiharbeitnehmer tun, um tarifliche Branchenzuschläge zu erhalten?

„Leiharbeitnehmer müssen diese bei ihrem Arbeitgeber - also dem Verleiher - schriftlich geltend machen. Die IG Metall Wolfsburg unterstützt ihre Mitglieder dabei“, so Sebastian Schien, zuständiger Politischer Sekretär für die Kontraktlogistik der IG Metall Wolfsburg.

Kann ich die Branchenzuschläge auch rückwirkend geltend machen?

„Auch für die Vergangenheit können Branchenzuschläge gefordert werden. Die Tarifverträge, die die großen Arbeitgeberverbände der Leiharbeitsbranche geschlossen haben, sehen vor, dass Ansprüche spätestens 3 Monate nach Fälligkeit der Zahlung schriftlich geltend gemacht werden müssen“, erläutert Erb.

Wie viel Geld bekommt ein Leiharbeitnehmer dann?

„Der Tarifvertrag für die Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie sieht vor, dass nach 6 Wochen im Einsatzbetrieb 15 Prozent Zuschläge auf die Vergütung zu zahlen sind. Die Zuschläge steigern sich auf 50 Prozent nach Vollendung von 9 Monaten. Ab dem 1. Januar 2018 wird es zudem nach 15 Monaten eine weitere Stufe von 65 Prozent geben“, so der Erste Bevollmächtigte.

Ab wann erhält ein Leiharbeitnehmer das gleiche Entgelt wie die Stammbeschäftigten? Oder gar mehr?

„Die Zuschläge berechnen sich allein auf Grundlage der tariflichen Vergütung des jeweiligen Leiharbeitnehmers. Deshalb ist es an dieser Stelle so wichtig, unsere Beratung bei der IG Metall Wolfsburg unter der Telefonnummer 05361-2002-48 in Anspruch zu nehmen. Bereits die Hälfte aller Zeitarbeitnehmer der Wolfsburger Kontraktlogistiker hat sich bereits bei uns gemeldet, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Spätestens nach 15 Monaten Einsatz im selben Betrieb muss ein Leiharbeitnehmer mindestens das gleichwertige Entgelt erhalten. Bei den vier von der IG Metall Wolfsburg organisierten Kontraktlogistikunternehmen haben wir zurzeit bereits nach 5 Monaten das gleichwertige Entgelt eines Stammbeschäftigten erreicht“, sagt Schien.