IG Metall Wolfsburg
28.07.2026 | Läuft in der Ausbildung alles richtig? Was heißt überhaupt „richtig“? Und wenn etwas falsch läuft, was dann? Für diese Fragen haben Auszubildende, dual Studierende und jugendliche Beschäftigte die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) in ihrem Betrieb. Wer ihre Interessen vertritt, entscheiden die jungen Kolleginnen und Kolleginnen selbst. Alle zwei Jahre wählen jugendliche Beschäftigte bis 18 Jahre sowie Auszubildende und dual Studierende ihre JAVen. In diesem Jahr ist es wieder soweit: Im Oktober oder November wird gewählt.
Voraussetzung für eine JAV: Im Betrieb muss es mindestens fünf Wahlberechtigte und zudem einen Betriebsrat geben. Auf dem Gebiet der Geschäftsstelle der IG Metall Wolfsburg werden beispielsweise im Autohaus Wolfsburg, bei Brose Sitech, bei VW Group Services und natürlich bei Volkswagen JAVen gewählt.
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Pflichten und Rechte der JAV. Eine Aufgabe der JAV: Sie überwacht, dass die Auszubildenden korrekt behandelt werden – und dass die Chefin oder der Chef die für sie geltenden Gesetze, Bestimmungen und Tarifverträge einhält. Die JAV hilft, wenn es etwa Probleme mit dem Meister gibt. Oder wenn die Qualität der Ausbildung nicht stimmt – etwa weil ein Azubi Kaffee kochen und putzen muss, anstatt seinen Beruf zu erlernen.
Die JAV organisiert zudem Aktionen, etwa auf Betriebsversammlungen, mit denen Auszubildende und Jugendliche ihre Forderungen klarmachen. Außerdem setzt die JAV mit dem Betriebsrat durch, dass der Betrieb alle Azubis nach der Abschlussprüfung unbefristet übernimmt, dass die Vergütung stimmt und dass es gute Entwicklungsmöglichkeiten im Beruf gibt.
Azubis können sich bei der JAV kompetenten Beistand besorgen und sich über ihre Rechte und Pflichten informieren – auch während der Arbeitszeit, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen. Außerdem bieten JAVen regelmäßig Sprechstunden an.
Für die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb gelten spezielle Rechte und Schutzvorschriften. So hat die JAV zum Beispiel das Recht, Jugendversammlungen einzuberufen oder bei Beschlüssen des Betriebsrats, welche die Jugendlichen, Auszubildenden und dual Studierenden betreffen, mit abzustimmen.
Zudem halten sie einen engen Draht zum Betriebsrat und zu der Vertrauenskörperleitung, um immer auf dem Laufenden zu sein.
Für die JAV aktiv zu sein, bedeutet deswegen, Verantwortung zu übernehmen und die Zukunft im Betrieb mitzugestalten. Kandidieren dürfen alle Arbeitnehmer*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie alle zur Berufsausbildung Beschäftigten unabhängig vom Alter (Auszubildende, dual Studierende etc.). Dadurch können beispielsweise auch Trainees und Volontäre mitwählen und kandidieren. Interessierte sollten sich an die amtierende JAV oder den Betriebsrat wenden – dort gibt es alle notwendigen Informationen.
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