IG Metall Wolfsburg
28.07.2026 | Mehr Geld? Oder mehr Freizeit? Oder sogar eine Mischung aus beidem? Für die Beschäftigten bei Volkswagen steht jetzt für das Jahr 2027 wieder diese Entscheidung an.
Alle Kolleginnen und Kollegen müssen jetzt wählen, ob sie im kommenden Jahr die sogenannte Tarifliche Zusatzvergütung (T-ZUV) ausgezahlt haben möchten. Oder ob sie alternativ das zusätzliche Geld ganz oder teilweise in freie Tage ummünzen wollen. Wer die Wandlung in mehr Freizeit haben will, muss das spätestens kurz nach dem diesjährigen Werksurlaub bekannt geben. Nur, wer stattdessen lieber das Geld möchte, braucht nichts zu unternehmen.
Die IG Metall und Volkswagen hatten die T-ZUV erstmals 2018 in den VW-Haustarif hineinverhandelt. Bei dieser Zusatzvergütung handelt es sich um 27,5 Prozent eines durchschnittlichen Monatsentgelts. Erstmals floss die T-ZUV im August 2019. Die Option auf Umwandlung in sechs zusätzliche freie Tage pro Jahr (bei Vollzeit in Fünf-Tage-Woche) galt zunächst nur für drei besonders belastete Beschäftigtengruppen: Schichtarbeit, Pflege, Erziehung kleiner Kinder. Dann, in der Haustarifrunde Ende 2022, wurde die Umwandlungsoption auf alle Beschäftigten ausgeweitet. Zusätzlich gab es die Chance, statt komplett auch nur halb zu wandeln – also in 13,75 Prozent mehr Geld plus drei freie Tage mehr.
Das Ergebnisverbesserungsprogramm Ende 2023 brachte das nächste Kapitel: Als Teil der Sparbemühungen wurde festgelegt, dass alle Beschäftigten bis 2027 die T-ZUV verpflichtend in freie Tage umwandeln müssen. Diese Vorgabe läuft nun aus. Das heißt: Allen stehen alle Optionen wieder offen. Erfahrungswerte zeigen: Die Wandlungsoption in freie Tage ist beliebt. 2023 wollten rund die Hälfte der Beschäftigten mehr freie Tage statt mehr Geld.
Wer die T-ZUV wandeln möchte, muss in die Self Services. Das geht über die 360° App. Wichtig: Nach dem Werksurlaub wird die Zeit knapp. Den Antrag muss man bis Ende August 2026 stellen.
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