Urteil des Bundesverfassungsgerichts Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

08.11.2019 | Hartz-IV-Empfänger müssen ab sofort keine drastische Kürzung oder vollständige Streichung ihrer Leistungen mehr befürchten. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag verkündet. Demnach müssen die geltenden - starren - Regelungen überarbeitet werden.

Jobcenter müssen und dürfen Einzelfälle nun stärker berücksichtigen. Hartz-IV-Empfänger bekommen dadurch die Möglichkeit, ihre Versäumnisse individuell zu begründen.

Hartz-IV-Sanktionen dürfen um maximal 30 Prozent gekürzt werden

Zudem entschied das Gericht, dass Hartz-IV-Sanktionen maximal um 30 Prozent gekürzt werden dürfen. Stärkere Kürzungen seien nicht verhältnismäßig, heißt es. Der Mensch dürfe nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden.