TARIFBEWEGUNG

Tarifvertrag in schwierigen Zeiten

21.04.2020 | Arbeiten und Leben in Zeiten der Corona-Pandemie ist schwierig. Nicht nur für uns als Beschäftigte von Unternehmen in allen Branchen. Auch als Eltern, Freunde und Familie. Zahlreiche Unternehmen haben schnell und entschlossen gehandelt, als Kitas und Schulen geschlossen haben. Schnell und entschlossen haben wir auch in der Tarifbewegung der Metall- und Elektroindustrie gehandelt.

Die Produktion und Fertigung der Industriebetriebe und auch der Dienstleistungen haben schnell deutlich gemacht, dass sie zeitnah nicht mehr in dem Umfang produzieren können. Kurzarbeit war nötig. Trotzdem: Die IG Metall hat das Möglichste für ihre Mitglieder herausgeholt.

Das erzielte Tarifergebnis beinhaltet: Regelungen zur Kurzarbeit, die die Nettoentgelte der Beschäftigten für die ersten Monate auf dem Niveau von etwa 80 Prozent absichern können. Dies geschieht durch eine Abschmelzung der Sonderzahlungen und einen Arbeitgeberzuschuss von 350 € je Vollzeitbeschäftigtem. Dort, wo heute Regelungen mit Arbeitgeberzuschuss durch Betriebsvereinbarung oder Tarif gelten, bleiben diese bestehen. In den meisten Fällen, wie etwa in Baden-Württemberg, ist der Zuschuss höher und wird mit den 350 € verrechnet.

Bei Schul- und Kitaschließung können Eltern mit Kindern bis zu zwölf Jahren acht freie Tage für die Kinderbetreuung nehmen anstatt des tariflichen Zusatzgeldes. Zusätzlich erhalten Beschäftigte im Jahr 2020 für die Betreuung von Kindern - soweit zwingend erforderlich - mindestens fünf freie Tage ohne Anrechnung auf den Urlaub. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt weiter.

Siehe auch: Die WIR-Ausgabe April 2020 Seite 5...