Tarifabschluss bei Audi BKK Nord – Dauerhaftes Entgeltplus für knapp 200 Beschäftigte

25.03.2025 | Die Beschäftigten der Audi BKK erhalten ab April 2025 ein Entgeltplus von 2 Prozent. Ein Jahr später erhöht sich die Tabelle dann nochmals um 3,1 Prozent. Darauf haben sich IG Metall und die Arbeitgeberseite der Betriebskrankenkasse im März für die Beschäftigten im Nordbereich (Wolfsburg, Helmstedt, Gifhorn, Braunschweig, Hannover, Emden, Salzgitter, Baunatal, Zwickau, Chemnitz) verständigt. Für Auszubildende erhöhen sich die monatlichen Vergütungen rückwirkend zum 1. Januar 2025 um 140 Euro – unabhängig vom Ausbildungsjahr. Kommendes Jahr erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen nochmals um 3,1 Prozent ab April 2026.

„Unser Tarifabschluss ist ein gutes, solides Ergebnis in angespannten Zeiten. Ich bin mit den Entgeltsteigerungen im Rahmen des Abschlusses für die rund 190 Beschäftigten der Krankenkasse sehr zufrieden. Die zusätzliche Einmalzahlung rundet das Paket ab. Der traditionell sehr hohe gewerkschaftliche Organisationsgrad der Beschäftigten bei der Audi BKK hilft dabei, gute Abschlüsse zu erzielen. Die finanziellen Herausforderungen durch die Inflation können durch den Abschluss abgemildert werden: Die Beschäftigten können die Kohle gut gebrauchen“, erklärt IG Metall-Verhandlungsführer Thilo Reusch.

Darüber hinaus erhalten Vollzeitbeschäftigte der Audi BKK mit der Abrechnung für März 2025 in den nächsten Tagen eine Einmalzahlung von 600 Euro brutto – Teilzeitbeschäftigte entsprechend anteilig. Zusätzlich konnte die IG Metall ab 2026 eine Erhöhung des jährlichen tariflichen Zusatzgeldes (T-ZUG B) von derzeit 18,5 auf 26,5 Prozent des monatlichen Grundentgelts der Entgeltgruppe 6 Stufe 4 verankern. Das kommt den Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen besonders zugute. Die Erhöhung des T-ZUG B gilt in gleicher Höhe für die jeweiligen Ausbildungsvergütungen. Der Auszahlungszeitpunkt für das T-ZUG B (18,5 %) ist im Juli 2025, ab 2026 (26,5 %) wird es dann jeweils mit der Entgeltabrechnung für den Februar gezahlt. Das Transformationsgeld dagegen wird ab 2026 in bisheriger Höhe jeweils mit der Entgeltabrechnung im Juli eines Jahres gezahlt.

Zudem erzielte die IG Metall Verbesserungen beim Ausbau der tariflichen Freistellungszeit, also der Möglichkeit, die tarifliche Zusatzvergütung T-ZUG (A) als freie Tage in Anspruch zu nehmen. Beschäftigte mit Kindern haben nun häufiger die Möglichkeit, Geld in Zeit zu wandeln. Die zweimal acht Tage Freistellungszeit wurden um dreimal sechs Tage ergänzt. Diese Erweiterung gilt auch für Beschäftigte mit Pflegeaufgaben. Zusätzlich ist die Altersgrenze bei der Kinderbetreuung für Kinder von unter acht auf unter zwölf Jahre angehoben worden. Und künftig haben auch Teilzeitbeschäftigte nach Tarifvertrag die Möglichkeit, zusätzliche freie Tage zu beantragen.

Der Entgelttarifvertrag kann von den Tarifvertragsparteien zum 31. Oktober 2026 gekündigt werden.

(Presseinformation des IG Metall Bezirks Niedersachsen und Sachsen-Anhalt)

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