Sicherheit für Mitarbeiter Imprägnierwerk Groß Oesingen erreicht

26.01.2015 | Groß Oesingen – Die Mitarbeiter des Imprägnierwerk Groß Oesingen können aufatmen: Auf Initiative der IG Metall und ThyssenKrupp GfT lenkte Inhaber Wilbert Marmetschke ein und erklärte sich schriftlich bereit, 13 der 16 Mitarbeiter ab 2. Januar 2015 verbindlich zu übernehmen.

Der Vertrag basiert auf den Paragraphen 613 a BGB, der die Übernahmebedingungen der Arbeitsverhältnisse nach einem Inhaberwechsel regelt. Das bedeutet für die Mitarbeiter, die lange um ihren Arbeitsplatz gebangt haben, dass sie rückwirkend von dem Firmeninhaber ihren Lohn zu unveränderten Bedingungen erhalten.

Die 13 Kollegen hatten ihrem Betriebsübergang von Thyssen zu Marmetschke nicht widersprochen. Die anderen drei der Betroffenen hatten widersprochen und bleiben somit bei der Firma ThyssenKrupp beschäftigt, sie werden vorrausichtlich eine Kündigung erhalten.

Hintergrund

Am 25.08.2014 hatte der Vorstand ThyssenKrupp Business Area Materials Service entschieden, die Geschäftsaktivität Gleistechnik einzustellen. Somit wurde auch der Betrieb des Holzschwellenwerkes in Groß Oesingen zum 31.12.2014 von Thyssen eingestellt.

Mitte Oktober 2014 wurden für den Teilbereich Gleistechnik mit dem früheren Besitzer Wilbert Marmetschke mehrere Verträge geschlossen. Ein Vertrag dient der Abarbeitung von Restaufträgen bis Ende 2016 für ThyssenKrupp und ein anderer regelt die Über- bzw. Rücknahme von Maschinen, Anlagen und Gebäuden. Damit gab es für 16 Mitarbeiter von den insgesamt 35 Betroffenen, die Hoffnung eines Betriebsüberganges auf die Firma Imprägnierwerk Marmetschke GmbH ab dem 02.01.2015.

Kurz vor Weihnachten erhielten diese 16 Mitarbeiter ein Schreiben von einem Rechtsanwalt im Namen von Wilbert Marmetschke, dass er angeblich keine vertragliche Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung eingegangen sei. Die Mitarbeiter boten daraufhin sofort ihre Arbeitskraft schriftlich an und suchten persönlich geschlossen am 02. und 05. Januar 2015 das Betriebsgelände auf. Sie wurden jedoch nach Hause geschickt.

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