WIR kämpfen für Gesundheit und Gleichstellung

Schwerbehindertenvertretung (SBV): Wahlen finden im Herbst statt

28.07.2026 | Prävention, Gesundheit, Gleichstellung und Teilhabe: Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) nimmt in den Betrieben eine zentrale Rolle ein. Von einer starken SBV profitieren nicht nur Kolleginnen und Kollegen mit einer Behinderung – sondern alle Beschäftigten. Schwerbehindertenvertreter sind Ansprechpartner für alle Beschäftigten im Betrieb, sie setzen sich für die Gesundheit erhaltende Arbeit, für gleichberechtigte Teilhabe sowie für Prävention von Behinderungen ein.

Schwerbehindertenvertretungen haben – wie Betriebsräte – eigene Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte. Sie sind an den Sitzungen des Betriebsrates beteiligt sowie an den Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Unterstützt von Betriebsräten und Vertrauensleuten sind sie eine starke Interessenvertretung für behinderte und beeinträchtigte Menschen in den Unternehmen – und leisten so einen wesentlichen Beitrag zur Vorsorge, zum Schutz und zur Teilhabe.

Zentrale Anliegen von Schwerbehindertenvertreter*innen sind gute und barrierefreie Arbeit sowie eine inklusive Teilhabepolitik. Das heißt: Sie machen sich im Betrieb dafür stark, dass alle Menschen gleichberechtigt miteinander arbeiten können, dass ihnen die gleichen Chancen und Möglichkeiten offen stehen und niemand ausgegrenzt wird.

Alle vier Jahre wird die SBV in Betrieben mit mindestens fünf Wahlberechtigten gewählt. Wahlberechtigt sind in diesem Fall alle Beschäftigten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent sowie Beschäftigte, die durch Bescheid der Agentur für Arbeit den Menschen mit Behinderung gleichgestellt sind. Im Oktober und November stehen die SBV-Wahlen wieder an. Wählbar sind alle Beschäftigten, die dem Betrieb mehr als sechs Monate angehören, egal ob mit oder ohne Behinderung. Wer Interesse hat, zu kandidieren, oder mehr über die Wahlen erfahren möchte, kann sich an den Betriebsrat oder die amtierende SBV in seinem Betrieb wenden.

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