Kinderzuschlag 2020

Obere Einkommensgrenzen fallen weg: Jetzt haben mehr Familien Anspruch

29.01.2020 | Mit dem Jahreswechsel sind die oberen Einkommensgrenzen beim Kinderzuschlag weggefallen, so dass jetzt mehr Familien mit geringen und mittleren Einkünften sowie Alleinerziehende von dieser Leistung profitieren können.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist ein staatlicher Zuschuss für Eltern, die ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Der KiZ beträgt bis zu 185 Euro monatlich je Kind und wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Anspruch haben Eltern für jedes im Haushalt lebende Kind, das unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet ist.

Zum 1. Januar 2020 sind die bisherigen oberen Einkommensgrenzen abgeschafft worden, sodass der KiZ bei höherem Einkommen nicht mehr ganz wegfällt, sondern sich nach und nach verringert, bis er ganz ausgelaufen ist. Außerdem wird das Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, nur noch zu 45 Prozent - statt bisher zu 50 Prozent - auf den KiZ angerechnet.

Gut zu wissen
Selbst wenn der Zuschlag nur 20 oder 30 Euro im Monat beträgt, lohnt sich ein Antrag: Wer KiZ bekommt, kann sich von den Gebühren für die Kindertagesstätte befreien lassen. Zudem können Familien für jedes Kind Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Schulmaterialien oder das Mittagessen in Kita und Schule sowie kostenlose Schülerbe-förderung und - sofern erforderlich - Nachhilfe erhalten.

KiZ-Plakat
Das DGB-Faltblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zum KiZ und erklärt, wie er beantragt werden kann.
https://www.dgb.de/was-aendert-sich-beim-kinderzuschlag
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse