Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Inklusion für Menschen mit Behinderung ist unzureichend

02.12.2021 | „Wir brauchen mehr Inklusion in der Arbeitswelt. Das ist umso wichtiger, als mit der ökologischen und digitalen Transformation und mit der Corona-Krise der Druck auf Arbeitsplätze steigen wird“, sagt Flávio Benites, Erster Bevollmächtigter und Geschäftsführer der IG Metall Wolfsburg aus Anlass des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.

Dieser Tag wurde von den Vereinten Nationen 1993 als Gedenk- und Aktionstag ins Leben gerufen um das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen wachzuhalten.

Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Bundesweit liegt diese Quote im Schnitt aber nur bei 4,6 Prozent. Bei den Unternehmen in der Privatwirtschaft beträgt sie sogar nur 4,1 Prozent, bei öffentlichen Arbeitgebern 6,5 Prozent. Als schwerbehindert gilt, wer mindestens einen Grad der Behinderung von 50 erreicht.

Erfüllen Arbeitgeber die Quote von 5 Prozent nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen, die zwischen 125 und 320 Euro im Monat beträgt. „Viele Arbeitgeber zahlen lieber die Ausgleichsabgabe anstatt Schwerbehinderte zu beschäftigen. Jedes vierte beschäftigungspflichtige Unternehmen beschäftigt überhaupt keine Schwerbehinderten. Obwohl sie zur Eingliederung von schwerbehinderten Menschen, finanzielle Leistungen aus den dann zur Verfügung stehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe beantragen und erhalten können. Das ist inakzeptabel. Für diese Totalverweigerer muss die Ausgleichsabgabe deutlich erhöht werden, um diese dann auch für die berufliche (Wieder-)Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu nutzen“, fordert Christian Matzedda, Zweiter Bevollmächtigter und Geschäftsführer der IG Metall Wolfsburg.

Eine wichtige Rolle bei der Gestaltung von Inklusion und barrierefreier Arbeit haben die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) in den Betrieben. Sie setzen sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen ihre Fähigkeiten ausschöpfen und entwickeln können und dass sie auf Dauer gesund und arbeitsfähig bleiben.

Anna-Katharina Völke, Politische Sekretärin der IG Metall Wolfsburg kritisiert, dass Verstöße gegen die Beschäftigungspflicht kaum geahndet werden. „Die Bundesagentur für Arbeit als zuständige Behörde kontrolliert hier leider viel zu selten. Dementsprechend werden auch kaum Bußgelder verhängt. Durch die konsequente Anwendung des heute schon geltenden Rechts könnte die Inklusion in der Arbeitswelt bereits deutlich verbessert werden.“

Die Zahlung der Ausgleichsabgabe entbindet Arbeitgeber nämlich nicht von der Beschäftigungspflicht. Vielmehr stellt der vorsätzliche und fahrlässige Verstoß gegen die Beschäftigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

Insgesamt 7,8 Millionen Menschen in Deutschland sind anerkannt schwerbehindert, knapp eine Million stehen mitten im Arbeitsleben. Nur drei Prozent der Behinderungen sind angeboren, die meisten werden durch Unfälle, Krankheiten oder Verschleiß verursacht.

Aus Solidarität werden am 3. Dezember 2021 unser Gewerkschaftshaus, die Autostadt, das VfL-Stadion und zahlreiche Gebäude der Stadt Wolfsburg lila angestrahlt.