Kritik der Opposition ohne Grundlage

Gutachter: „Rattenfänger"-Rede war erwartbare Wahlempfehlung ohne Grenzüberschreitung

23.04.2026 | Sprach-Forensiker hat den skandalisierten Beitrag aus der VW-Betriebsversammlung analysiert.

Betriebsversammlung im Stammwerk: Anfang März versammelten sich wie üblich tausende Beschäftigte in Halle 11 und verfolgten die Reden.

Daniela Cavallo: "Für Claudia war die Phase nach den Presseartikeln zu ihrer Rede eine schwere Zeit. Aber wir haben sie in unsere Mitte genommen und ihr damals unseren Dank für den Redebeitrag ausgesprochen."

Christian Matzedda: "Schön, dass die hochskandalisierten Vorwürfe der Opposition jetzt auch wissenschaftlich widerlegt sind."

Florian Hirsch: "Eine kleine Minderheit im Publikum hat fernab von den eigentlichen Sachthemen aus einer Mücke einen Elefanten gemacht."

Wolfsburg/Karlsruhe - Sauberer Debattenbeitrag oder respektlose Beleidigung? Gut einen Monat nach dem großen Wirbel um die umstrittene „Rattenfänger“-Aussage während der Betriebsversammlung im VW-Stammwerk ist nun auch wissenschaftlich geklärt: Die oppositionellen Listen mussten sich diese Art der Wortmeldung als kämpferische Wahlempfehlung für die IG Metall gefallen lassen - und das umfasst ausdrücklich auch den im vorliegenden Falle absolut zulässigen Ausdruck „Rattenfänger“.

Rückblick: Die VW-Kollegin und IG Metall-Vertrauensfrau Claudia hatte sich Anfang März in der sogenannten Aussprache zum Schluss der Betriebsversammlung zu Wort gemeldet - als Sechste unter 22 Beschäftigten. Claudias kurze Rede umfasste zum Ende hin den Appell:

„Wir müssen auch in Zukunft geschlossen für unsere Interessen eintreten. Das ist jedoch nur möglich, wenn ihr euch nicht von den Versprechungen dieser Rattenfänger blenden lasst. Ich bitte euch daher eindringlich, zur Wahl zu gehen und eure Stimme für die Liste 5 abzugeben.“

Einige oppositionelle Listen skandalisierten die Bezeichnung „Rattenfänger“ noch am selben Tag, beschwerten sich beim Volkswagen-Rechtswesen, drohten mit einer Strafanzeige wegen angeblicher Beleidigung (§ 185 im Strafgesetzbuch) und beklagten sich aufs Schärfste bei den Wolfsburger Lokalzeitungen. Die mediale Inszenierung fruchtete: Es erschienen zwei längliche Presseberichte. Während die „Wolfsburger Allgemeine“ dabei noch die beschreibend-objektive Schlagzeile wählte:

„`Rattenfänger´-Vorwurf empört oppositionelle Listen bei VW“,

machten sich die „Wolfsburger Nachrichten“ die Skandalisierung zu eigen und titelten:

„`Rattenfänger´: VW-Opposition wird in Versammlung pauschal verunglimpft“.

Doch gab es im vorliegenden Fall überhaupt eine Verunglimpfung? Was bräuchte es, damit „Rattenfänger“ nicht abstrakt eine Sagengestalt aus Hameln beschreibt, sondern konkret in der Gegenwart Einzelpersonen oder Gruppen diffamiert? Was ist überhaupt in Wahlkampfzeiten von solchen Mini-Reden zu erwarten, in welchem Zusammenhang werden sie gehalten?

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die Debattenkultur der Betriebsversammlungen hat die Wolfsburger IG Metall den Fall noch im März zur wissenschaftlichen Untersuchung gegeben. Dafür beauftragte die Gewerkschaft den Sprachwissenschaftler Prof. Dr. Michael Tewes von der Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft mit einer Analyse der Rede. Prof. Tewes arbeitet unter anderem in der Forensischen Linguistik - also an der Schnittstelle von Sprache und Recht (siehe Info-Kasten zu ihm unten). Der Experte zieht in seinem Gutachten das Fazit, dass es sich bei der Rede um einen auf Mobilisierung und Wahlempfehlung abzielenden Debattenbeitrag handele, der im Zusammenhang mit einer innerbetrieblich vorgenommenen Abgrenzung konkurrierender Listen in Zeiten des Betriebsratswahlkampfes stehe. Zur “Rattenfänger”-Passage heißt es wörtlich in dem Gutachten:

„Der Ausdruck ‚Rattenfänger‘ ist in diesem Zusammenhang als scharfe, metaphorisch verdichtete und wertende Bezeichnung konkurrierender Listen zu verstehen. Nicht ersichtlich ist demgegenüber, dass damit eine hinreichend eindeutige individualisierende, notwendig dehumanisierende oder vom konkreten Textzusammenhang ablösbare Äußerung vorliegt. Für die Annahme, der Beitrag überschreite insoweit eindeutig die Grenzen des textsortentypisch Erwartbaren oder setze andere Kolleginnen und Kollegen explizit oder zwingend implizit mit Tieren gleich, bietet das untersuchte Material keine tragfähige sprachwissenschaftliche Grundlage.“
 




Für die Listenführerin der IG Metall, Daniela Cavallo, ist das Gutachten eine späte Genugtuung: „Claudia ist eine wirklich vorbildliche Metallerin, die sich ein Herz gefasst hat und vor tausenden Kolleginnen und Kollegin ihre ganz eigenen, persönlichen Erfahrungen mit der Betriebsratsarbeit schilderte. Dabei hat Claudia sauber argumentiert und in diesem Kontext auch folgerichtig die leeren Versprechungen aus den Reihen oppositioneller Listen kritisiert. Den Begriff `Rattenfänger´ muss die Opposition nicht mögen - aber sie muss ihn sich gefallen lassen. Das haben wir jetzt schwarz auf weiß. Für Claudia war die Phase nach den Presseartikeln zu ihrer Rede eine schwere Zeit. Aber unsere Vertrauensleute und auch ich persönlich haben sie in unsere Mitte genommen und ihr damals unseren Dank für den Redebeitrag ausgesprochen. Denn genau das, was Claudia auf der Bühne einforderte, leben wir als IG Metall: geschlossen für unsere Zukunft einzutreten!“

Der Zweite Bevollmächtigte der Wolfsburger IG Metall, Christian Matzedda, betont: „Die Empörung der Opposition über den Begriff Rattenfänger fanden wir von Anfang an absurd. Unsere Kollegin Claudia hat damit nur ihr eigenes Empfinden mit einem üblichen sprachlichen Bild zum Ausdruck gebracht. Sowas muss man in einer Debatte, zumal in einer hochemotionalen Zeit, aushalten. Dass dieser kleine Bruchteil ihrer Rede auf einer betriebsinternen Veranstaltung groß in die Öffentlichkeit gezerrt wurde, um der IG Metall-Liste zu schaden, hat Claudia schwer zu schaffen gemacht. Für uns war allerdings immer klar, dass sie nichts falsch gemacht hat, sondern nur mit Leidenschaft ihre Überzeugung vertreten hat – und genau das macht gute Metallerinnen und Metaller aus. Schön, dass die hochskandalisierten Vorwürfe der Opposition jetzt auch wissenschaftlich widerlegt sind.“

Und IG Metall-Vertrauenskörperleiter Florian Hirsch sagt: “Unsere langjährige Vertrauensfrau Claudia hat eine sehr sachliche und differenzierte Rede gehalten - getragen von ihrer Erfahrung und Sachkenntnis als Vertrauensfrau. Eigentlich ist es doch ganz einfach: Dort auf der Bühne in Halle 11 stand unsere Claudia am Mikro, aus unserer Mitte stammend, mitten aus der Arbeitswelt bei Volkswagen und mit großer Kenntnis aus dem Alltag der Mitbestimmung. Und sie hat in ihrer Rede schlicht und einfach beschrieben, was ist. Nämlich, dass bei VW nur die IG Metall die Dinge regelt. Diese Wahrheit ging einer kleinen Minderheit im Publikum gehörig gegen den Strich, und sie hat dann fernab von den eigentlichen Sachthemen aus einer Mücke einen Elefanten gemacht. Das jetzt vorliegende Gutachten weist das sehr detailliert nach. Für uns ist derartiger Populismus nur ein Grund mehr, auch für die Zukunft darauf hinzuweisen, wofür Claudia und unsere Vertrauensleute stehen: Nämlich für konstruktive Debatten, fachliche Klarheit und einen respektvollen Umgang. Genau diese Haltung wird sie und uns auch weiter auszeichnen.”

 

Im Detail macht Prof. Tewes in seiner rund 30-seitigen Analyse fünf zentrale Feststellungen, die Claudias Rede als handwerklich stringent loben, den „Rattenfänger“-Begriff als eine zulässige Zuspitzung zur Fremdbezeichnung der Opposition werten und dabei den Vorwurf entkräften, Anhänger anderer Listen seien „Ratten“, würden also entmenschlicht und Tieren gleichgesetzt.

 


Die fünf Punkte sind im Einzelnen:


1.)
Prof. Tewes ordnet Claudias Rede als einen „appellativ-politischen Debattenbeitrag“ ein, der für eine Betriebsversammlung - zumal in Wahlkampfzeiten - typisch und erwartbar sei.
Im Gutachten heißt es wörtlich:
„Der Beitrag ist erkennbar auf Überzeugung, Positionierung, Mobilisierung und Wahlempfehlung angelegt. Problemschilderung, Gegenüberstellung eigener und fremder Positionen, appellative Verdichtung sowie wertende Zuspitzung sind in einem solchen kommunikativen Rahmen grundsätzlich erwartbar und textsortenkonform.“

 

2.)
Bei Claudias Rede handele es sich inhaltlich um eine subjektive, erfahrungsnahe und wertende Wortmeldung einer Sprecherin, die mit Situationen am Arbeitsplatz argumentiere.
Wörtlich hält Prof. Tewes fest:
„Dies zeigt sich sowohl in der Selbstverortung der Rednerin als auch in der konkreten, anschaulichen und teilweise umgangssprachlich verdichteten Darstellung betrieblicher Problemlagen.“
 


3.)
Die Zuspitzungen in der Rede überschreiten an keiner Stelle den Rahmen einer Debatte, wie sie im Vorfeld einer betrieblichen Wahl erwartbar sein muss. Zwingend gehöre jede Form der Zuspitzung - der Begriff „Rattenfänger“ inklusive - in den Kontext dieser Redesituation.
Wörtlich führt der Gutachter aus:
„Die erkennbaren Formen der Gegenpositionierung, der positiven Selbst- beziehungsweise Gruppenprofilierung und der kritischen Markierung konkurrierender Listen sind funktional in den situativen Zusammenhang einer innerbetrieblichen, von Wahlkampf und Konflikt geprägten Aussprache im Rahmen einer Betriebsversammlung eingebettet. Sie sind daher zunächst aus diesem kommunikativen Rahmen heraus zu interpretieren und nicht isoliert als Abweichung vom Standard der Textsorte zu bewerten.“
 


4.)
Das Untersuchungsergebnis zur Rattenfänger-Passage lautet wörtlich:
„Der Ausdruck `Rattenfänger´ ist im konkreten Verwendungszusammenhang am ehesten als metaphorisch polemisch-zugespitzte und kollektiv adressierte Fremdbezeichnung zu verstehen. Er richtet sich nach dem Textbefund nicht gegen eine individualisierte Einzelperson, sondern gegen nicht näher spezifizierte konkurrierende Listen. Seine Bedeutung erschließt sich nicht isoliert, sondern aus der textinternen Einbettung in Formulierungen wie „Wahlkampfversprechen“, fehlende „Lösungsansätze“, „täuschen“ und „blenden“. In diesem Zusammenhang bündelt der Ausdruck den Vorwurf, andere Listen operierten mit irreführenden Versprechungen, ohne belastbare Lösungen für die angesprochenen betrieblichen Probleme vorzulegen.“
 


5.)
Auch eine sprachwissenschaftlich belastbare Deutung, wonach mit der Bezeichnung „Rattenfänger“ zugleich die Anhänger anderer Listen mit „Ratten“ gleichgesetzt würden, lasse sich weder aus dem Begriff „Rattenfänger“ selber noch aus der konkreten Rede-Passage, in der der Begriff auftaucht, und ebenso wenig aus dem argumentativen Gesamtzusammenhang des Debattenbeitrags ableiten.
Wörtlich betont das Gutachten:
„Eine Totalübertragung der Metapher ist weder sprachwissenschaftlich angezeigt noch argumentationstheoretisch geboten. Der [von Teilen der Opposition gegenüber der Presse geäußerte] Dehumanisierungsvorwurf erweist sich vor diesem Hintergrund als textanalytisch nicht belegt und sachlich nicht hinreichend fundiert.“

 


 

INFO-KASTEN
  

Der Sprachwissenschaftler Prof. Dr. Michael Tewes arbeitet in der sogenannten Forensischen Linguistik - also an der Schnittstelle von Sprache und Recht. Er tritt seit mehr als 20 Jahren im deutschsprachigen Raum als Gutachter für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälte, Ministerien sowie Unternehmen auf und arbeitete zum Beispiel mit dem Verfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt (BKA) an einem Forschungsprojekt zur Sprache rechtsextremer Gewalt.

Mehr Infos zu Prof. Tewes gibt es hier über diesen Link seiner Hochschule.

Näheren Einblick in die Forensische Linguistik gewährt die Wikipedia an dieser Stelle

Social Media Kanäle IG Metall Wolfsburg