Wichtiger Tipp

Erwerbslose und Geringverdiener: Jetzt handeln - kein Geld verschenken!

11.03.2011 | Hartz-IV-Bezieher und andere Haushalte mit kleinem Einkommen müssen jetzt schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche beantragen. Nur so kann man sich eine Nachzahlung sichern.

Dabei geht es um "richtig viel Geld": Mindestens 30 Euro pro Kind. Gibt es eine Kantine in der Schule oder Kita, sind es sogar mindestens 108 Euro!
Es ist Eile geboten! Denn Hartz-IV-Bezieher und Bezieher von Sozialhilfe müssen spätestens bis zum 30. April einen Antrag stellen, Bezieher von Wohngeld oder wer den Kinderzuschlag bekommt, spätestens bis zum 31. Mai.

Um was geht es genau und wie stellt man einen Antrag?

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