04.09.2026 | Konzernbetriebsrat nennt die zentralen Inhalte der Beschlüsse, was sie bedeuten - und was nicht
Wolfsburg - Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat sich am Donnerstagabend auf Details zum Zukunftsplan des Vorstandes verständigt. Es geht um ein sehr umfangreiches Bündel an Entscheidungen - oder um "das strategisch tiefgreifendste Transformationsprogramm in der Geschichte" des Konzerns, wie es in der dazugehörigen Pressemitteilung des Konzernvorstandes heißt.
Die folgenden Fragen und Antworten geben einen Überblick zu den Ergebnissen:
Frage: Was ist zu den Zukunftsaussichten der vier Werke Emden, Hannover, Neckarsulm und Zwickau geregelt?
Antwort: Die Beschlüsse vom Donnerstag brachten - wie erwartet - noch keine Entwarnung für Emden, Hannover, Neckarsulm und Zwickau. Denn Fakt ist einerseits, dass der Vorstand allen vier Werken akute Wettbewerbsnachteile attestiert und daher nach jetzigem Stand nicht vorhat, sie ab den Jahren 2031 bis 2034 mit Folgeprodukten zu berücksichtigen. Fakt ist allerdings ebenfalls: Der Umstand fehlender Folgeprodukte ist noch längst nicht beschlossene Sache - denn der Aufsichtsrat hat diesen Punkt im Zukunftsplan des Vorstands lediglich "zur Kenntnis genommen". Das Kontrollgremium hat also der fehlenden Folgebelegung weder zugestimmt noch seine Unterstützung dafür erklärt. Das schafft zwar noch keine Sicherheit für die vier Werke, aber es hält den Weg offen, Lösungen zu finden. Und diese beinhalten eben auch weiterhin eine mögliche Belegung mit Fahrzeugen.
Frage: Aber was soll die vier Fabriken jetzt noch retten können?
Antwort: Zur Einschätzung des jetzt Erreichten muss man über den VW-Tellerrand hinausschauen. In anderen Unternehmen hätte der Vorstand das Aus für die Fabriken nämlich einfach zur beschlossenen Sache erklärt und das dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorgelegt. Spätestens mit dem Doppelstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden wäre ein solches Vorhaben Realität geworden. Bei den Kolleginnen und Kollegen im Continental-Werk Aachen ist das genau so passiert (hier kann man das im Detail nachlesen). Im VW-Konzern läuft es jetzt anders. Denn es gab eben keine Zustimmung im Aufsichtsrat. Stattdessen ist nun vereinbart, dass für den gesamten europäischen Fertigungsverbund ein neues Zielbild für die Produktionsstruktur der Zukunft entwickelt werden muss. Das soll schon bis Ende Juni nächsten Jahres geschehen. Parallel dazu muss für Emden, Hannover, Neckarsulm und Zwickau ergänzend zu ihrer möglichen Rolle im Zielbild auch geprüft werden, ob es "alternative Verwendungsmöglichkeiten" gibt. Von einem "Sterben auf Raten" oder einer "Gnadenfrist" kann also nicht die Rede sein, weil einem Aus für die Werke nicht nur die Zustimmung fehlt, sondern auch, weil jetzt mit der Einigung im Aufsichtsrat der Versuch einer Lösung das erklärte Ziel aller Beteiligten ist. Im Detail wird das, wie immer, während des Planungsrundenprozesses geschehen, der ebenfalls noch aussteht und nicht beschlossen ist.
Frage: Und wer genau kümmert sich um eine Lösung?
Antwort: Alle Beteiligten sind in der Pflicht, Lösungen voranzutreiben. Das betonte am Donnerstagabend auch Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies, der sich für den Erhalt aller Standorte starkmacht. Es gehe zwar um mehr Wettbewerbsfähigkeit. Aber Lies sagte auch: "Gleichzeitig werden wir für unsere Standorte langfristige Perspektiven entwickeln." Ähnlich äußerten sich unsere Konzernbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo und die IG Metall-Vorsitzende Christiane Benner. Sie erklärten gemeinsam: "Kein Werk wurde aufgegeben und entgegen mehreren Medienberichten ist keine Werksschließung besiegelt. Vielmehr müssen jetzt für alle Standorte konkrete Lösungen erarbeitet werden – dabei sehen wir weiterhin ausdrücklich den Vorstand in der Pflicht."
Frage: Aber bisher hieß es immer, dass die Fabriken im Gegenzug für erfolgreiche Kostenarbeit in der Planungsrunde mit Folgeprodukten berücksichtigt werden sollen. Ist das jetzt hinfällig?
Antwort: Nein, denn die Planungsrunde steht ja erst noch aus. Außerdem gilt: Die erfolgreiche Kostenarbeit der Werke ist nicht nur eine großartige Leistung der Teams vor Ort. Sondern sie wird sicherlich auch ein gewichtiges Argument sein bei der Arbeit am neuen Zielbild für den europäischen Fertigungsverbund. Aber um das an dieser Stelle auch ganz ehrlich zu sagen: Die Kostennachteile sind vorhanden und bisher noch derart groß, dass in anderen Unternehmen gar keine Debatte mehr über einen Fortbestand geführt werden würde. Bei Volkswagen bleibt die Tür dafür jetzt trotzdem geöffnet. Und diese Kostennachteile sind ebenfalls durch den Aufsichtsrat lediglich zur Kenntnis genommen worden. Es bedeutet nicht, wie zuletzt auch vom Vorstand suggeriert, dass diese ausschließlich durch die vier genannten Werke zu kompensieren wären.
Frage: Zum Thema Stellenabbau ist jetzt die Zahl zusätzlicher 50.000 Arbeitsplätze genannt - was hat es damit auf sich?
Antwort: Das ist zunächst nur eine rein rechnerische Größenordnung. Hergeleitet ist die Zahl wie folgt: Das Transformationsprogramm hat finanzielle Ziele. Kern dabei ist, dass der Konzern 2030 eine Umsatzrendite, also Gewinnkraft, von 9 Prozent erreichen möchte (jüngst im Jahr 2025 waren nur knapp 3 Prozent zusammengekommen). Für einen solchen Hub auf 9 Prozent müssten einerseits die Kosten runter und andererseits auch die Investitionen sinken. Dann steigen die Chancen, dass von 100 Euro Umsatz künftig 9 Euro übrigblieben und nicht mehr nur knapp 3 Euro wie zuletzt. Für den Weg dorthin wird der Vorstand ein Programm auflegen, dass er "Operative Exzellenz" nennt und das alle Kostenarten angehen wird - zum Beispiel auch Material- und Vertriebskosten. Ein großer Posten davon sind aber auch die sogenannten Gemeinkosten, zu denen wiederum die Personalkosten gehören. Und aus der angestrebten Reduzierung dieser Gemeinkosten beziehungsweise Personalkosten ergibt sich rechnerisch das Vorhaben, auf 50.000 zusätzliche abzubauende Stellen kommen zu wollen. Der Vorstand nennt das auch eine erste "Erhebung". Das ist also einerseits lediglich eine mathematische Herleitung, andererseits aber ist diese Größenordnung auch Teil des Versprechens, das der Konzernvorstand jetzt der Börse und seinen Anteilseignern gemacht hat.
Frage: Und wo und wie soll dieser Stellenabbau geschehen?
Antwort: Neben den Fragen nach dem Wo und dem Wie müsste man auch noch nach dem Wann und Wieso fragen. Denn hierzu gibt es noch keine Details. Fest steht lediglich, dass die rechnerische Zielgröße der angepeilten zusätzlichen 50.000 Stellen weltweit und konzernweit gemeint ist. Bei den zusätzlichen Betriebsversammlungen vergangene Woche hatte Konzern-Chef Oliver Blume selber gesagt, die 50.000 Arbeitsplätze seien "keine Zielgröße, sondern eine theoretische Rechengröße – abgeleitet von den Kosten". Und er hatte ausgeführt: "Aus heutiger Sicht entfällt etwa die Hälfte des Anpassungsbedarfs auf Deutschland, die andere international in insgesamt rund 170 Gesellschaften." Damit ginge es dann also um 25.000 Stellen im Inland - wie gesagt immer noch nur vorläufig rechnerisch abgeleitet. Die entscheidenden Fragen sind damit bisher ungeklärt: In welchen Marken und Gesellschaften soll es zusätzlichen Abbau geben? Mit welchen Schwerpunkten bei welchen Berufsbildern? Getrieben von welchen Auslösern und Trends? Und bis wann und über welche sozialverträglichen Wege könnte das alles laufen? Hier gibt es also noch ganz viel zu klären. Oder wie es Daniela Cavallo und Christiane Benner am Donnerstagabend ausdrückten: "Die Arbeit fängt jetzt erst an. Was wir jedoch auch weiterhin niemals akzeptieren werden, ist die Lasten einseitig den Beschäftigten aufzubürden." Ohnehin gilt für die Volkswagen AG und Volkswagen in Sachsen: Bis Ende 2030 greift die unkündbare Beschäftigungssicherung.
Frage: Es spukte auch das Schreckgespenst einer Zerschlagung der Volkswagen AG umher - bis hin zu einem Aushebeln des VW-Gesetzes. Was ist daraus geworden?
Antwort: "Eine Ausgliederung der Kernmarke Volkswagen Pkw und der VW-Komponente ist vom Tisch, der Angriff auf die Mitbestimmungsstrukturen damit erfolgreich abgewehrt", erklärten Daniela Cavallo und Christiane Benner nach der Einigung. Der sogenannte "Carve-Out", also das Heraustrennen von Bestandteilen der Volkswagen AG, ist kein Thema mehr. Zur Erklärung: Die Volkswagen AG fungiert nicht nur als Unternehmenskern des börsennotierten Konzerns, sondern umfasst auch die Beschäftigungsverhältnisse der Kernmarke Volkswagen Pkw, der Volkswagen-Komponente, der Volkswagen Nutzfahrzeuge und der Konzernstellen. Sie alle bilden zudem den Löwenanteil des VW-Haustarifs. Wichtig zu wissen ist dann noch: Vorgesehen ist, dass die Konzerntochter Volkswagen Sachsen GmbH mittelfristig Teil der Volkswagen AG wird, indem sie mit ihr gesellschaftsrechtlich verschmilzt. Teil des VW-Haustarifs sind die drei sächsischen Standorte Chemnitz, Dresden und Zwickau schon seit Jahresanfang. Für die Volkswagen AG gilt außerdem das VW-Gesetz. Es räumt der Arbeitnehmerseite und dem Land Niedersachsen aus historischen Gründen deutschlandweit einzigartige Mitsprache- und Gestaltungsrechte ein - und gilt als Dorn im Auge der Kapitalseite. Auch deshalb konnte man in den letzten Wochen fast täglich lesen, zu welchen drastischen und historischen Maßnahmen der Vorstand angeblich bereit gewesen wäre, um die Ausgliederung am Aufsichtsrat vorbei voranzutreiben.
Frage: Wenn der Carve-Out nun nicht kommt, kommt dann stattdessen eine andere Änderung der Konzernstruktur?
Antwort: Ja, es soll Reformen geben - aber das steht noch in den Anfängen. Der Aufsichtsrat hat dem Konzernvorstand mit der Einigung vom Donnerstag den Auftrag gegeben, "ein Modell für eine fortentwickelte Entscheidungs- und Konzernstruktur des Volkswagen Konzerns zu entwickeln". Das soll helfen, die auch von der Arbeitnehmerseite seit Jahren geforderten Synergien im Konzern endlich besser zu heben. Wörtlich hieß es am Donnerstagabend zu dem Vorhaben: "Die fortentwickelte Entscheidungs- und Konzernstruktur wird eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten und eine schnellere, effizientere und moderne Konzernsteuerung ermöglichen." Damit hat diesmal nun der Aufsichtsrat höchst selbst dem Vorstand einen klaren Auftrag gegeben. Bereits Ende 2024 hatte die Neuaufstellung der Konzernsteuerung zu den Vertragsinhalten der Dezember-Einigung gehört. Und eigentlich hätte dieses Vorhaben laut Vertragstext schon bis Ende des ersten Quartals 2025 umgesetzt werden sollen - was nicht geschah. Inzwischen sind also rund anderthalb Jahre ohne ein Ergebnis vergangen.
Frage: Was hat es mit den 135 Milliarden Euro auf sich? Ist die Planungsrunde jetzt schon durch?
Antwort: Nein. Die läuft wie gewohnt. Die Investitionen in Standorte, Produkte, Technologien sowie Forschung und Entwicklung sollen bis Jahresende ausgearbeitet sein. Dafür ist nun mit der Einigung vom Donnerstag die "Zielgröße" 135 Milliarden Euro veranschlagt, die von 2027 bis 2031 zur Verfügung stehen soll. Diese Summe soll also nach Möglichkeit weder unter- noch überschritten werden. Details zur Aufteilung der Milliardenbeträge und die dazugehörige Zeitschiene müssen erst noch ausgearbeitet werden.