Der Arbeitskreis „Arbeitslos Nicht Wehrlos“ der IG Metall Wolfsburg fordert vom Bund einen befristeten Zuschlag für Hartz-IV-Leistungsberechtigte

18.05.2020 | Der Arbeitskreis „ANW“ fordert vom Bund einen befristeten Zuschlag für Hartz-IV-Leistungsberechtigte. Ziel ist es, den Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) einen temporären Zuschlag in Höhe von 100 € monatlich auf die Regelsätze für die Zeit der Corona-Pandemie zu gewähren. Damit soll das soziokulturelle Existenzminimum gesichert werden.

Michael Melcher, Sprecher des Arbeitskreises: „Die Corona-Pandemie trifft gerade alle Menschen. Der Hartz-IV-Regelbedarf reicht normalerweise schon kaum zum Überleben. Doch momentan ist das Existenzminimum nicht mehr gesichert. Die Möglichkeiten zum preisgünstigen Einkauf bei Nahrungsmitteln und Hygieneprodukten sind derzeit eingeschränkt. Verbraucherpreise für frische Nahrungsmittel sind beinahe um zehn Prozent gestiegen. Häufig musste und muss deshalb auf teurere Produkte ausgewichen werden. Das kostenlose Mittagessen für Kita- und Schulkinder fällt weg, ähnliches gilt für die Essensangebote der Tafeln. Dies alles bedeutet finanzielle Mehrbelastungen, vor allem für die Familien. Das wollen wir abmildern, indem wir einen zeitlich begrenzten Zuschlag auf die Grundsicherung erreichen wollen.“

Darüber hinaus fordert der Arbeitskreis von der Bundesregierung, dass auch Empfängerinnen und Empfängern von Hilfen zum Lebensunterhalt sowie von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) und von Asylbewerberleistungen der befristete Zuschlag wegen des Corona-bedingten Mehrbedarfs gewährt wird. Diese Menschen sind gleichermaßen betroffen.

Der Arbeitskreis „ANW“ der IG Metall Wolfsburg fordert die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Regelungen im SGB II, im SGB XII und im Asylbewerberleistungsgesetz befristet zu ändern und damit die einzelnen Empfängergruppen besonders zu unterstützen.