Themenabend der IG Metall in Gifhorn

Das "neue Rentenpaket" unter die Lupe genommen

10.11.2014 | Gifhorn - "Das neue Rentenpaket durchleuchtet" hieß ein Themenabend der IG Metall in Gifhorn. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) informierten die Metaller rund 40 Teilnehmer über das am 01.07.2014 in Kraft getretene Rentengesetz. Es beinhaltet im Wesentlichen vier Komponenten: die Rente ab 63, die Mütterrente, die Erwerbsminderungsrente und das Reha-Budget.

v.l.n.r.: Gunter Wachholz (DGB-Kreisvorsitzender), Hans Helmut Lorenz (Versichertenältester), Klaus-Jürgen Herzberg (IG Metall Gifhorn), Boris Jülge (AfA-Vorsitzender)

Mütterrente:
Ab 1. Juli 2014 werden Frauen und Männern, die vor 1992 ihre Kinder bekommen haben, zwei Erziehungsjahre bei der Rente anerkannt werden. Vorher war es nur eins. Dadurch erhöht sich deren Rente pro Kind im Westen monatlich um 28,61 Euro, im Osten um 26,39 Euro brutto.

Abschlagsfreie Rente ab 63:
Wer 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, wird ab 1. Juli 2014 ohne Abzüge bereits mit 63 Jahren in Rente gehen können - und nicht erst mit 65. Zeiten im Arbeitslosengeld I (oder dem Vorgängermodell) werden als Beitragsjahre gezählt. Die letzten zwei Jahre vor Renteneintritt sollen nicht berücksichtigt werden. Dafür wird ein sogenannter "rollierender Stichtag" eingeführt. Zudem will die Koalition eine Arbeitsgruppe zur Einführung einer Flexi-Rente einsetzen. Analog zur Rente mit 67 soll die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente bis zum Jahr 2032 schrittweise wieder auf 65 Jahre angehoben werden.

Erwerbsminderungsrente:
Wer aus Krankheitsgründen vorzeitig in Rente gehen muss, wird besser als bisher gestellt sein. Die sogenannte Zurechnungszeit wird um zwei Jahre angehoben. Das wirkt sich so aus, als ob ein Betroffener bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres in die Rente eingezahlt hätte. Das entspricht einem Plus von 45 Euro im Monat.

Erhöhung des Reha-Budgets:
Zur Vermeidung von Frühverrentungen sollen die bislang gedeckelten Mittel für Rehabilitationsleistungen schrittweise bis 2017 erhöht werden. Dies soll der demografischen Entwicklung Rechnung tragen: Immer mehr Angehörige der geburtenstarken Jahrgänge erreichen das Reha-intensive Alter ab 45 Jahren.