Corona-Auszeit für Familien

28.09.2021 | Für die meisten Familien war und ist die Corona-Pandemie eine anstrengende Zeit. Damit Familien mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung wieder Kraft tanken können, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ eine Maßnahme entwickelt: die „Corona-Auszeit für Familien – Familienferien-zeiten erleichtern“.

Foto: goodluz/panthermedia

Wenn Sie zu den berechtigten Familien zählen, bezahlen Sie für einen Familienurlaub von bis zu einer Woche in einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen nur zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Für die Jahre 2021 und 2022 stellt das Bundesfamilienministerium insgesamt 50 Millionen Euro für die „Corona-Auszeit für Familien“ zur Verfügung.

Welche Familien können die geförderte Familienferienzeit in Anspruch nehmen?

✓ Eltern mit ihren Kindern, für die Anspruch auf Kindergeld besteht

✓ Hauptwohnsitz in Deutschland

Ob Ihre Familie für eine geförderte Familienferienzeit berechtigt ist, hängt von Ihrer individuellen Familien- und Einkommenssituation ab.

Mit Einkommensgrenze:

Unter diese Einkommensgrenze fallen Sie, wenn Sie nur ein bestimmtes Einkommen oder Leistungen wie zum Beispiel Kinderzuschlag, Wohngeld, SGB II erhalten.
Mindestens ein minderjähriges Kind muss mitfahren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Plätze stehen begrenzt zur Verfügung.

Ohne Einkommensgrenze:

  • Ein Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 fährt mit oder
  • ein Elternteil hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und mindestens ein minderjähriges Kind fährt mit.

Auf der Website www.bmfsfj.de/corona-auszeit können Sie das vorab mit dem Online-Check prüfen.