Jugend- und Auszubildendenvertretungen werden gewählt

Auszubildende, dual Studierende und jugendliche Beschäftigte wählen Jugend- und Auszubildendenvertretung in den Betrieben - wähle mit!

03.11.2022 | Wolfsburg/Gifhorn/Helmstedt - Alle zwei Jahre findet in Deutschland die größte politische Jugendwahl, nämlich die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) statt. Bundesweit werden im Zuständigkeitsbereich der IG Metall 7.500 JAV-Mitglieder in über 3.000 Betrieben gewählt.

Marcus Festerling

Zwischen Oktober und November sind die Jugendlichen in den Betrieben dazu aufgerufen, ihre JAV zu wählen. Im Einzugsbereich der IG Metall Wolfsburg wird in diesem Jahr in 17 Betrieben eine JAV-Wahl durchgeführt – die ersten Wahlen wurden bereits bei Volkswagen Immobilien, Ceva Logistics sowie gestern in der Autostadt durchgeführt. Aktuell wird bei Volkswagen gewählt (bis einschließlich Freitag) sowie in der kommenden Woche bei Butting in Wittingen und im Autohaus Wolfsburg sowie bei Kühl in Gifhorn. Insgesamt sind rund 3.700 Jugendliche aufgerufen, wählen zu gehen. 59 von ihnen haben sich bereit erklärt, zur Wahl zu kandidieren. Voraussetzung dafür sind ein bestehender Betriebsrat und mindestens fünf Wahlberechtigte im Betrieb. Dazu gehören jugendliche Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und dual Studierende.

Marcus Festerling, Jugendsekretär bei der IG Metall Wolfsburg, will die Anzahl der JAV-Gremien in den Betrieben ausbauen. Denn die Erfahrung zeige, dass die Ausbildungsbedingungen in den Betrieben nur durch starke Jugend- und Auszubildendenvertretungen, die sich für die Interessen junger Menschen einsetzen, verbessert werden könne: „Die JAV, das sind junge Beschäftigte aus Deinem Betrieb, die sich für Dich einsetzen – für Deine gute Ausbildung, Dein duales Studium, für Fairness und ­sichere Perspektiven im Betrieb. Die JAV-Wahlen laufen dieses Jahr unter dem Motto »JAV – Mit uns geht was«.“

Laut Betriebsver­fassungsgesetz wird eine JAV in Betrieben mit mindestens fünf Wahlberechtigten gewählt. Wahlberechtigt ist, wer unter 18 Jahre alt oder zur Ausbildung im Betrieb ist – also auch dual Studierende – unabhängig vom Alter. Für die JAV-Wahl kandidieren können alle Beschäftigten unter 25 Jahren oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. „Die JAV ist laut Betriebsverfassungsgesetz neben dem Betriebsrat Eure Interessenvertretung im Betrieb“, erläutert Festerling von der IG Metall. „Die JAV überwacht, dass Du korrekt behandelt wirst und dass Gesetze, Tarifverträge und Ausbildungsrahmenpläne eingehalten werden. Darüber hinaus überwacht und verbessert die JAV die Qualität der Berufsausbildung und fördert die Integration ausländischer Jugendlicher im Betrieb. Sie setzt sich zudem dafür ein, dass es genug Ausbildungsplätze im Betrieb gibt und dass Du am Ende deiner Ausbildung übernommen wirst und eine feste Stelle erhältst. Die JAV berät und hilft Dir, etwa wenn Du Probleme mit dem Ausbilder hast, wenn Du Kaffee kochen, putzen und Botengänge erledigen musst, statt zu lernen.“

Die JAV hat das Recht auf regelmäßige Sitzungen während der Arbeitszeit. Sie nimmt an Sitzungen des Betriebsrats teil und entscheidet mit, wenn es um die Interessen der Jugendlichen, Auszubildenden und Studierenden geht. Festerling erklärt: „Viermal im Jahr darf Euch die JAV zu Jugend- und Auszubildendenversammlungen während der Arbeitszeit einladen, um Euch zu informieren und nach Eurer Meinung zu fragen. Dazu darf sie auch Flugblätter oder Fragebögen im Betrieb verteilen. Die JAV ist gesetzlich geschützt. Der Arbeitgeber darf die JAV nicht bei ihrer Arbeit behindern oder benachteiligen.“

Bei der Initiierung und Durchführung der Wahl sowie bei der Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach der Wahl unterstützt die Gewerkschaft IG Metall. Dies erfolgt durch eine persönliche Präsenz bei den Sitzungen im Betrieb sowie durch verschiedene Arbeitshilfen und Beratung, um die Ziele junger Menschen im Betrieb durchzusetzen.