IG Metall Wolfsburg
23.10.2024 | Der sogenannte Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit macht auf die bestehende Benachteiligung von Frauen beim Entgelt aufmerksam. Einmal im Jahr wird vom Jahresende zurückgerechnet, ab wann Frauen bei gleicher Tätigkeit quasi unentgeltlich arbeiten.
Die Entgeltlücke, auch Gender Pay Gap genannt, beschreibt den prozentualen Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen. Der Unterschied liegt 2024 gesamtgesellschaftlich bei 18 Prozent.
Bei dem Gehaltsunterschied von 18 Prozent handelt es sich um den sogenannten „unbereinigten“ Gender Pay Gap. Bei der bereinigten Entgeltlücke werden die strukturellen Unterschiede herausgerechnet. Diese Lücke liegt bei 6 Prozent. Der Grund: Der größere Teil der Entgeltlücke ist laut Statistischem Bundesamt auf strukturelle Unterschiede bei der Berufswahl, Beschäftigungsumfang oder den geringeren Anteil von Frauen in Führungspositionen zurückzuführen. Frauen arbeiten z.B. öfter als Männer in Teilzeit.
„Umso wichtiger ist, dass wir Arbeitszeiten fordern, die zur jeweiligen Lebenssituation passen. Arbeitszeit ist der Schlüssel bei der Vereinbarkeit von Privat- und Arbeitsleben“, sagt Susanne Preuk, Vorsitzende des Ortsfrauenausschusses der IG Metall Wolfsburg. Das untermauern Zahlen des statistischen Bundesamtes: Im Jahr 2023 gingen 67% aller erwerbstätigen Mütter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren einer Teilzeitbeschäftigung nach. Bei den Vätern waren es 9%.
Anhand der Zahlen wird deutlich: Auch aktuell leisten immer noch mehr Frauen Sorgearbeit zu Hause. Die IG Metall-Frauen fordern deshalb auch die Politik auf, Kinderbetreuung auszubauen und Elterngeld und Elternzeit-Bedingungen strukturell zu verbessern, damit z.B. in Elternmodellen mehr Väter mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen.
Weitere Verbesserung könnte die geplante Eltern- bzw. Familienstartzeit bringen. Mit dem Gesetz zur Familienstartzeit muss Deutschland EU-Recht umsetzen, aber bislang ist dies noch nicht geschehen. Die Familienstartzeit soll eine zweiwöchige vergütete Freistellung für Väter oder Partner*innen nach der Geburt des Kindes werden. Künftig soll der Partner, die Partnerin der Mutter nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen arbeitsfrei bekommen. Das entspricht zehn Arbeitstagen ab dem Entbindungstag oder dem darauffolgenden Arbeitstag. Auch Alleinerziehende sollen eine Person benennen können, die sie als Partner*in nach der Entbindung unterstützt.
„Mit einem 10-tägigen Vaterschaftsurlaub könnten weitere Weichen für eine gleichberechtigtere Verteilung der Kindererziehung gestellt und Väter gestärkt werden. Deshalb fordern wir als IG Metall eine schnelle gesetzliche Regelung“, sagt Flavio Benites, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Wolfsburg.
Eine große Verbesserung könnte auch eine neue EU-Richtlinie zu mehr Gehaltstransparenz bringen. Diese sieht vor, dass Arbeitgeber in Einstellungsgesprächen u.a. offenlegen müssen, wie die Einstiegsgehälter sind. Auch hier fordert die IG Metall eine schnelle gesetzliche Regelung.
Transparenz und Verbindlichkeit wirken: Wo nach Tarif bezahlt wird und ein Betriebsrat mitbestimmt, fällt die Entgeltlücke deutlich geringer aus.
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