ABC zur Wahl

Von A wie Amtszeit bis Z wie Zahl der Betriebsratsmitglieder – in unserer Übersicht findest Du viele hilfreiche Infos rund um die Betriebsratswahl. Du hast noch weitere Fragen, auf die Du hier keine Antwort finden konntest? Dann schreib uns gerne eine Mail und wir ergänzen diese hier schnellstmöglich.

Amtszeit

Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die nächsten Betriebsratswahlen finden vom 1. März bis 31. Mai 2022 statt.

Betriebsrat

Er vertritt die Interessen der Beschäftigten und bestimmt im Betrieb mit. Der Betriebsrat wird von der Belegschaft demokratisch gewählt und hat einklagbare Rechte. Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Damit haben die Beschäftigten mehr Rechte und werden an Entscheidungsprozessen beteiligt. 

Elternzeit

Du befindest dich in Elternzeit? Auch kannst Du an der Betriebsratswahl teilnehmen, allerdings musst Du Briefwahl beantragen.  Du kannst dich auch als Kandidierende aufstellen lassen.

IG Metall Wolfsburg

Wir helfen kompetent, die Betriebsratswahl einzuleiten und durchzuführen. Wir unterstützen mit Material, Seminaren und Beratung und halten dem Betriebsrat den Rücken frei.

Kandidierende

Alle wahlberechtigten Arbeitnehmende, die seit mindestens sechs Monaten dem Betrieb angehören und 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich zur Wahl aufstellen lassen.

Mitbestimmen

Der Betriebsrat hat umfassende Mitspracherechte. Er muss bei Versetzung, Abmahnung und Kündigung gehört werden. Er redet mit bei Entgeltfragen, wie Eingruppierung und Zulagen. Er muss bei Überstunden, der Gestaltung der Arbeitszeit und Urlaubsplanung miteinbezogen werden. Aus- und Weiterbildung, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz gehören zu seinen Aufgaben. Der Betriebsrat hat breite Gestaltungsmöglichkeiten durch das Verhandeln von Betriebsvereinbarungen.

Ohne Betriebsrat?

Bei dir gibt es noch keinen Betriebsrat im Unternehmen? Dann ist es jetzt an der Zeit durchzustarten! Ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern ist es möglich, einen Betriebsrat zu gründen.

Stolperfallen bei der Organisation

Damit die Wahl auch gewertet werden kann, dürfen sich in der formalen Organisation keine Fehler einschleichen. Schon Kleinigkeiten können die Wahl bzw. das Wahlergebnis sonst anfechtbar machen. Wichtig ist, dass alle Wahlberechtigten die gleichen Chancen haben. Deshalb sollten Organisatoren der Wahl auch bei vermeintlich banalen Sachen rund um die Wahl penibel sein.  

3 Tipps:

  1. Für Aushänge, Vorschlagslisten und Stimmzettel sollten immer die gleichen Formblätter genommen werden.  
  2. Der Wahlvorstand sollte zu den auf dem Wahlaushang angegebenen Sprechzeiten in seinem Büro sein ― und nur dort Einsprüche und Vorschläge für Kandidierende annehmen und schriftlich dokumentieren.
  3. Die Briefwahl muss sauber geregelt sein ― auch für Beschäftigte in Eltern- und Altersteilzeit. Sind die Wähler- und Vorschlagslisten aktualisiert und ausgehängt? Wer ist neu im Betrieb, raus, oder doch leitender Angestellter? Gibt es genug oder doppelte Stützunterschriften?

Generell gilt: Du bist dir unsicher? Dann stimme dich im Zweifelsfall immer eng mit der IG Metall Wolfsburg ab. Wir helfen dir gerne weiter. Wir bieten Wahlvorstandsschulungen an.

Wahlberechtigt

Wählen dürfen alle Arbeitnehmende des Betriebes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wahlverfahren

Wie wird der Betriebsrat denn nun eigentlich gewählt? Hierfür gibt es entweder ein normales Wahlverfahren oder ein vereinfachtes (einstufiges oder zweistufiges) Wahlverfahren.

Das normale Wahlverfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Der Wahlvorstand legt eine Liste der Wahlberechtigten aus (Wählerliste) und hängt ein Wahlausschreiben sowie eine Wahlordnung aus.
  • Anschließend können Arbeitnehmende Wahlvorschläge einreichen.  
  • Der Wahlvorstand prüft die eingegangenen Wahlvorschläge und legt die Reihenfolge der Vorschläge in sogenannten Vorschlagslisten fest.  
  • Die gültigen Vorschläge/Vorschlagslisten werden nun vom Wahlvorstand veröffentlicht.
  • Die Stimmauszählung findet mindestens eine Woche nach der Wahl statt. Die Gewählten werden benachrichtigt und das Wahlergebnis wird durch den Wahlvorstand verkündet.  
  • Das vereinfachte Wahlverfahren ist kleinen Betrieben vorbehalten. Es hat kürzere Fristen und die einzelnen Schritte können etwas schneller bearbeitet werden. So wird in einer ersten Wahlversammlung der Wahlvorstand gewählt, der direkt eine Wählerliste erstellt und die Wahl ausschreibt. Die Wahlvorschläge werden bereits in dieser Versammlung abgegeben und veröffentlicht. In einer zweiten Versammlung, die eine Woche später stattfindet, wird der Betriebsrat in einer geheimen Wahl gewählt.

Zahl der Betriebsratsmitglieder

In Betrieben von 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmenden besteht der Betriebsrat aus einer Person, bis 50 Beschäftigten aus drei Mitgliedern, bei 51 bis 100 Arbeitnehmern aus fünf Mitgliedern, bis 200 Beschäftigten aus sieben Mitgliedern und so fort. In Unternehmen mit 1.001 bis 1.500 Beschäftigten gehören dem Betriebsrat 15 Mitglieder an. In einem Betrieb ab 200 Arbeitnehmenden wird ein Mitglied des Betriebsrates von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt, sodass es sich voll und ganz auf die Betriebsratsarbeit konzentrieren kann.