Update: Ist das schon Diskriminierung oder darf Bertrandt das? NEIN, es verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz!

27.07.2022 | Die Firma Bertrandt hat am 01.07.2022 einigen Kolleginnen und Kollegen eine Entgelterhöhung von 4 Prozent zugestanden. Eine Begründung hierfür war: „Bertrandt hat sich in den letzten Tagen intensiv mit der Ausgestaltung der Gehaltsrunde für 2022 beschäftigt und dabei auch die wirtschaftliche Lage und den kontinuierlichen Anstieg des Preisniveaus berücksichtigt.“

Hier eine weitere Begründung: „In diesem Rahmen möchte Bertrandt ebenfalls zusätzlich zu den Maßnahmen der Bundesregierung (z.B. Steuersenkungen bei Spritpreisen, Vergünstigungen im Nahverkehr) einen Beitrag zur finanziellen Entlastung aller Mitarbeitenden aufgrund der aktuellen Inflation leisten.“ So die offizielle Unternehmenskommunikation.

Einige Kolleginnen und Kollegen haben sich daraufhin bei uns gemeldet. Sie haben darum gebeten, dieses Vorgehen von Bertrandt rechtlich zu prüfen, weil sie nicht zu dem berechtigten Personenkreis gehören und sich von Bertrandt dadurch diskriminiert fühlen. Das Unternehmen argumentiert schließlich immer, dass es für eine leistungsgerechte Bezahlung steht. Wenn also Kolleginnen und Kollegen in der ersten Jahreshälfte eine Gehaltserhöhung aufgrund ihrer Leistung bekommen haben, trifft sie die Inflation dann weniger?

Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich bisher gemeldet haben, die schon Anfang des Jahres Gehaltserhöhung erfahren haben, sind über mehrere Jahre leer ausgegangen, bis auf die pauschalen Entgelterhöhungen (meist max. nur 1%). Zudem sind die Kolleginnen und Kollegen oft gefühlt die schlecht bezahltesten ihrer Abteilung, die Gehaltsanpassung war in den meisten Fällen also längst überfällig.

Wahrscheinlich sollten viele Gehaltsanpassungen in der ersten Jahreshälfte dazu dienen, die Gehaltslücke zwischen den höher bezahlten Kolleginnen und Kollegen und den schlechter bezahlten Kolleginnen und Kollegen derselben Tätigkeit zu verringern. Damit bei der Einführung des Entgeltsystems die Gehaltsspannen derselben Tätigkeit nicht zu groß ist.

Dies sehen wir als IG Metall auch als einen logischen und nachvollziehbaren Schritt.

Uns ist allerdings klar, dass die zugestandene Gehaltserhöhung vom 01.07.2022 aus Angst vor einer Tarifforderung seitens der IG Metall im Vorstand von Bertrandt beschlossen wurde. Da das versprochene Entgeltsystem zum 1. Juli seitens Bertrandt nicht eingeführt wurde. Dies zeigt auch die historische Höhe von einer vierprozentigen Entgelterhöhung für einen größeren Personenkreis.

Doch hinter dem Deckmantel eines teilweisen Inflationsausgleiches und der zusätzlichen Unterstützung unserer Bundesregierung in ihrem Kurs, kann sich bitte jeder sein eigenes Bild machen.    

Wir als IG Metall sind aufgrund mehrfacher geltender BAG-Rechtsprechung zu dem Ergebnis gekommen, dass Bertrandt gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

Das weitere Vorgehen würde ich gerne mit betroffenen Kolleginnen und Kollegen auf einer Mitgliederversammlung zur Thematik besprechen.

Im Nachgang werden natürlich alle IG Metallmitglieder informiert. Damit wir allerdings schnell ins Handeln kommen, ist es sinnvoll, den Kreis der Betroffenen zuerst über die nächsten Schritte zu informieren.

Wer betroffen ist und an einer der Mitgliederversammlungen teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei sebastian.schien(at)igmetall.de, damit wir Termine finden, um zeitnah alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen über die Thematik und weitere Schritte zu informieren.

Für die Zukunft: Diskriminierung vorbeugen durch einen Tarifvertrag! MITGLIED WERDEN!