Briefwahl - WIR erklären wie es geht

Wer zur Betriebsratswahl nicht in den Betrieb kommen kann, kann Briefwahl beantragen. Hierfür kannst du dir die Briefwahlunterlagen nach Hause schicken lassen.

Die Betriebsratswahlen im Jahr 2026 sind wichtig. Schließlich geht es um unsere Zukunft und unsere Arbeitsplätze. Dafür brauchen wir starke Betriebsräte. Doch wegen Mobiler Arbeit oder Homeoffice, aber auch wegen Krankheit, Dienstreise oder Urlaub sind viele Beschäftigte am Wahltag nicht im Betrieb und können daher auch nicht ihre Stimme in die Wahlurne werfen.
 

Briefwahl rechtzeitig beantragen

Doch den eigenen Betriebsrat zu wählen, geht auch per Briefwahl. Du kannst Briefwahl beantragen, indem du dem Wahlvorstand eine formlose E-Mail schreibst mit deiner Adresse, Personalnummer und deinem Anliegen Briefwahl zu beantragen, weil du abwesend sein wirst.

Den Wahlvorstand findest du auf dem Wahlausschreiben, das bei euch im Betrieb aushängt, im Intranet steht, ihr per E-Mail oder über den Postweg nach Hause bekommen habt.

Bei Volkswagen in Wolfsburg ist es noch einfacher: Wenn du an Wahltagen (9. bis 13. März) nicht im Betrieb bist, kannst du mit der Hilfe eines Formulars die Zusendung der Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand beantragen:

Wolfsburg BR-Wahl - Beantragung Briefwahl - Betriebliche Wahlen - Group Wiki
 

Bitte beantrage die Briefwahlunterlagen rechtzeitig!

Bei Volkswagen in Wolfsburg ist die Beantragung der Briefwahl bereits jetzt und online noch bis zum 6. März 2026, um 12:00 Uhr möglich.
 

Postlaufzeiten bedenken

Bitte bedenke bei allen Anträgen die Postlaufzeiten und wende dich bei kurzfristigen Anfragen während der Wahltage telefonisch an deinen Wahlvorstand.

Bei Volkswagen in Wolfsburg telefonisch unter 05361  9  25100 oder per Mail: wahlvorstanddon't want spam(at)volkswagen.de

Entscheidend ist: Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig eingehen. Bei Volkswagen müssen die Unterlagen bis zum 13. März 2026, um 09:00 Uhr beim Wahlvorstand vorliegen.
 

„Wichtig ist, dass du wählst – egal über welchen Weg.“

 

(Abschließender Hinweis: Rentner*innen und Beschäftigte in der passiven Phase der Altersteilzeit sind nicht mehr wahlberechtigt.)

Video: "Briefwahl - WIR erklären wie es geht"

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