Wer weiß, dass er / sie am Wahltag nicht im Betrieb ist, kann Briefwahl beantragen. Die Briefwahlunterlagen können beim Wahlvorstand angefordert werden.
WICHTIG: Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen spätestens bis zum 3. März 2026, 17:00 Uhr beim Wahlvorstand eingehen.
Bei der Wahl des Betriebsrates sind nur diejenigen Arbeitnehmer/-innen wahlberechtigt, die in der Wählerliste eingetragen sind. Die Wählerliste kann beim Wahlvorstand eingesehen werden. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer/-innen des Betriebes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wahlberechtigt sind auch Arbeitnehmer/-innen eines anderen Arbeitgebers, die zur Arbeitsleistung überlassen wurden (z. B. Leiharbeitnehmer/-innen), sofern sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
Wer noch weitere Fragen zur Wahl hat, wendet sich an den Wahlvorstand oder an die Betriebsräte der IG Metall.
Den Wahlvorstand findet ihr unter folgender Adresse:
Aumovio Germany GmbH, Alfred-Teves-Straße 11, 38518 Gifhorn, Wahlvorstandsbüro / Büro Orhan Özen
+49-151-68982817.