Ortsfrauenausschuss

Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit dieses Jahr am 16. Oktober

13.10.2017 | Wolfsburg - Während Frauen noch arbeiten müssen, könnten sich Männer schon zurück lehnen: Am 16. Oktober ist der Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit. Männer haben an diesem Tag so viel erwirtschaftet wie Frauen erst am Jahresende!

Mit dem neuen Entgelttransparenzgesetz hat die Politik ein Signal gesetzt. "Dies wird von der IG Metall als Schritt in die richtige Richtung bewertet, denn Frauen erhalten in Deutschland im Durchschnitt noch immer etwa 21 Prozent weniger Entgelt als Männer", erklärt Gabriele Trittel, Vorsitzende des Ortsfrauenausschusses der IG Metall Wolfsburg.

Sandra Bollen, Politische Sekretärin der IG Metall: "Mit dem Entgelttransparenzgesetz gibt es erstmals ein individuelles Auskunftsrecht zur Bezahlung. Das begrüßen wir ausdrücklich. Allerdings geht das neue Gesetz nicht so weit wie unsere Vorstellungen: Der Auskunftsanspruch greift erst in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Und das Gesetz sieht keine konkreten Maßnahmen zur Herstellung einer gleichen Bezahlung vor."

Das "Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen" ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Es eröffnet Beschäftigten und Betriebsräten neue Möglichkeiten, sich für eine gleiche Bezahlung von Frauen und Männern einzusetzen. Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben ab dem 6. Januar 2018 einen individuellen Auskunftsanspruch. Dadurch besteht bald die Möglichkeit, das eigene Entgelt mit demjenigen von mindestens sechs Kollegen des anderen Geschlechts zu vergleichen.

Der Auskunftsanspruch soll Benachteiligungen aufdecken und helfen, die Position von Frauen in Gehaltsverhandlungen zu verbessern. Die Auskunft erstreckt sich auf das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt sowie bis zu zwei weitere Entgeltbestandteile.

"In Unternehmen mit betrieblicher Interessenvertretung richten Beschäftigte ihre Anfrage an den Betriebsrat. Er erteilt ihnen Auskunft und reicht dazu ihre Anfragen anonym an den Arbeitgeber weiter. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat dann die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen", erläutert Trittel, Betriebsrätin bei Volkswagen.

Als weiteren Schritt hat der Gesetzgeber Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet, einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu verfassen. Der Bericht muss unter anderem Auskunft über Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung geben. In tarifgebundenen Unternehmen ist der Bericht alle fünf Jahre zu erstellen.

Der Ortsfrauenausschuss der IG Metall Wolfsburg vertritt die Interessen von Frauen in über 100 verschiedenen Betrieben. Der Ausschuss setzt sich aus gewerkschaftlich engagierten Frauen zusammen. Die Mitglieder werden alle vier Jahre von den IG Metall-Vertrauensfrauen in den Betrieben gewählt.

Weitere Infos im IG Metall-Faktenblatt und in der Präsentation unten unter Dateien zum Download.