Charta der Arbeitsbeziehugen: Meilenstein in der Ausgestaltung von Arbeitnehmer-Rechten

"Qualifizierte Mitbestimmung ist ein Garant für wirtschaftlichen Erfolg"

11.01.2010 | Als erstes Unternehmen hat der Volkswagen Konzern eine weltweit gültige "Charta der Arbeitsbeziehungen" verabschiedet. Sie setzt für den gesamten Konzern verbindliche Mindeststandards bei den Beteiligungsrechten der Arbeitnehmervertretungen auf betrieblicher Ebene. Für Michael Riffel, den Generalsekretär des Weltkonzernbetriebsrates, ein "Meilenstein in der Ausgestaltung von Arbeitnehmer-Rechten".

Michael Riffel, Generalsekretär VW-Weltkonzernbetriebsrat

Im Rahmen der Sitzung des Weltkonzernbetriebsrates in Zwickau ist die Charta unterzeichnet worden

"Wir sind überzeugt, dass qualifizierte Mitbestimmung ein wesentlicher Garant für den wirtschaftlichen Erfolg bei Volkswagen ist", sagt Riffel. Deshalb baut die Charta auf bereits bestehende Vereinbarungen auf. Als erstes Unternehmen hatte Volkswagen bereits in den 90er Jahren die Gründung des Euro- und des Weltkonzernbetriebsrates vereinbart. 2002 einigte sich der Weltkonzernbetriebsrat mit dem VW Vorstand auf die Sozialcharta. 2004 bekannte sich Volkswagen außerdem zu einer einheitlichen und nachhaltigen Arbeitsschutzpolitik.

Riffel ist überzeugt: "Die Unternehmensziele der Strategie 'Mach 18' sind nur zu erreichen, wenn die Mitbestimmungskultur von Volkswagen weltweit, an jedem einzelnen Standort, gelebt wird." Es gelte überall in der VW-Welt die Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Beschäftigungssicherung zu erhalten – zum Wohl der rund 370.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an den weltweit 61 Standorten.

Die Charta der Arbeitsbeziehungen verankert die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen für die Bereiche Personal und Soziales, Arbeitsorganisation, Vergütungssysteme, Information und Kommunikation, Aus- und Weiterbildung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Controlling sowie soziale und ökologische Nachhaltigkeit. Unterschieden werden dabei drei Stufen der Beteiligung: Sie reichen vom Anspruch auf Unterrichtung durch das Unternehmen über das Recht auf Anhörung bis zur Mitbestimmung.

Die Charta sieht zusätzlich vor, dass einmal pro Jahr so genannte Standortsymposien stattfinden, auf denen Management und Arbeitnehmervertreter über die Entwicklung des Standortes beraten. "In Deutschland kennen wir solche Treffen schon länger", sagt Riffel. Jetzt garantiere man diese wichtige Mitwirkungsmöglichkeit für alle Standorte weltweit. Außerdem wird den weltweiten Arbeitnehmervertretungen eingeräumt, bis zu vier Belegschaftsversammlungen im Jahr durchzuführen.

Die Beteiligungsrechte der Charta gehen teilweise weit über nationale oder europäische gesetzliche Regelungen hinaus. Deshalb ist die Verabschiedung für Michael Riffel auch ein weiteres praktisches Beispiel für internationale Solidarität: "Durch die Stärke des Weltkonzernbetriebsrates konnte diese Charta verbindlich für alle Standorte umgesetzt werden." Der Betriebsrat lobt aber auch den Vorstand, der bewiesen habe, dass er die Kultur der Mitbestimmung ernst nehme.

Die konkrete Umsetzung der Richtlinie erfolgt nun an den einzelnen Standorten in Vereinbarungen zwischen Werkmanagement und Arbeitnehmervertretern. Riffel: "Wir wollen und können die Regeln nicht von jetzt auf heute überall gleich eins zu eins anwenden." Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort haben nun die Chance, für sie zugeschnittene Stufen- und Entwicklungspläne zu verabschieden.

Die Charta ist bereits auf großes internationales Interesse gestoßen. Im Dezember hatte Michael Riffel die Gelegenheit, einer Fachgruppe der EU-Kommission in Brüssel die Vereinbarung zu erläutern. Der IG Metall-Vorsitzende Berthold Huber wünscht sich, dass möglichst viele Unternehmen dem Beispiel von Volkswagen folgen werden: "Wir brauchen mehr VW-Charta – weltweit."