25. Oktober 2014, 9:30 Uhr

Erwerbslosenfrühstück im Oktober will Missstände in den Jobcentern debattieren

16.10.2014 | Wolfsburg - AufRecht bestehen: Gemeinsam handeln - Ansprüche durchsetzen! Unter diesem Motto steht das Erwerbslosenfrühstück am 25. Oktober 2014 des Arbeitskreises "ARBEITSLOS NICHT WEHRLOS" der IG Metall Wolfsburg. Die Teilnehmer wollen über bestehende Missstände in den Jobcentern debattieren. "Dabei geht weniger um einzelne Erfahrungen; die Arbeitsweise und die Strukturen der Jobcenter sollen vielmehr unter die Lupe genommen werden", sagte Dieter Pfeiffer, Fachsekretär der IG Metall Wolfsburg. Gemeinsam mit dem Arbeitskreis organisiert er regelmäßig die Frühstücke im Gewerkschaftshaus.

V.l.n.r.: Ursel Greizke, Michael Melcher, Marianne Hagemann, Dieter Pfeiffer und Klaus Baron. Foto: Regine Schmidt

Oftmals werden zum Beispiel Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, zu Unrecht verweigert. Dabei handelt es sich keineswegs um Einzelfälle, wie die offizielle Statistik zu Widersprüchen und Klagen belegt: 35 Prozent aller Widersprüche gegen Bescheide sind erfolgreich - das sind 21.000 Widersprüche jeden Monat, denen stattgegeben wird. Bei den Klagen liegt die Erfolgsquote sogar bei 44 Prozent, das sind rund 5.000 Gerichtsentscheidungen zugunsten der Leistungsberechtigten jeden Monat. Die Zahlen beziehen sich auf ganz Deutschland.

Hinzu kommen viele Ärgernisse und "Nervereien", die Leistungsberechtigten das Leben schwer machen, viel Kraft kosten und mürbe machen: Vielerorts gibt es keine Bestätigung für eingereichte Anträge und Unterlagen, selbst in dringenden Fällen kann ohne Terminvergabe nicht vorgesprochen werden oder Warte- und Bearbeitungszeiten sind übermäßig lang. Hinzu kommen das "schlechte Klima" und der oft unwürdige Umgangston in den Jobcentern.

"Dabei sehen wir die Jobcenter-Beschäftigten nicht als Gegner", sagte Michael Melcher, Sprecher des Arbeitskreises. Viele der Missstände beruhen nicht auf persönlichem Versagen der Mitarbeiter/innen, sondern haben strukturelle Ursachen, etwa zu wenig und für ihre anspruchsvolle Tätigkeit nicht ausreichend qualifiziertes Personal oder interne Vorgaben der Verwaltung zu Lasten der Leistungsberechtigten. 

Drohende Verschlechterungen durch die "SGB-II-Rechtsvereinfachung"

Seit September 2013 diskutiert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Änderungen am Hartz-IV-Gesetz, die die Leistungsregelungen angeblich "einfacher" machen sollen. Viele dieser Vorschläge von Länderministerien und der Bundesagentur für Arbeit haben das Ziel, die Rechtsposition von Erwerbslosen und Leistungsberechtigten weiter auszuhöhlen und den Behörden noch weniger rechtstaatliches Handeln abzuverlangen.

So wird beispielsweise diskutiert, die Hürden für einen Überprüfungsantrag, mit dem die Rechtmäßigkeit eines Bescheides noch mal geprüft werden kann, deutlich zu erhöhen.

Die Informationen beim Frühstück sollen helfen,  drohende Verschlechterungen unter dem Deckmantel der "Rechtsvereinfachung" abzuwehren.